REGELN FÜR FISCHEREIRECHTSINHABER.
Mit Ausnahme von Ljustern, Björshyttsjön und Myggtjärnen dürfen Fischereirechtinhaber* mit individuellen Fischereirechten mit Langleinen, Wurfnetzen und Langusten fischen, sofern:
- alle Fanggeräte mit Namen und Telefonnummer gekennzeichnet sind;
- die Fischereiversammlung nichts anderes beschlossen hat*. Im Übrigen gelten die SPORTFISCHEREI-REGELN.
*Fischereirechtinhaber sind verpflichtet, sich über etwaige Änderungen der Fischereibestimmungen zu informieren und Säters fvof zu kontaktieren.
SPORTFISCHEREI-REGELN beziehen sich auf:
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Handfischerei mit 1 Rute/Karte/Person, ausgenommen Schleppangeln mit maximal 4 Ruten/Karte.
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Verboten für das Angeln auf Langusten und stationäre Fanggeräte wie Langleinen, Otter, Rotfedern, Brassen und Netze, mit Ausnahme von gekennzeichneten Rotaugenhütten für den Eigenbedarf (Jahreskarte erforderlich).
*Kennzeichnung mit Name und Telefonnummer erforderlich.
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Maximal 2 Forellen pro Tag in Ljustern, Mindestgröße 50 cm, Schlupflänge 50–70 cm. Längere Forellen müssen, tot oder lebendig, zurückgesetzt werden.
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Angeln verboten in Jönshytteån, dem Fluss zwischen Ljustern und Dalkarlen sowie dem Fluss zwischen Björshyttsjön und Kamman.
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Aalfischen erlaubt (die Gewässer des Vereins liegen mehr als 3 Wasserkraftwerke oberhalb des Meeres). Der Verein empfiehlt, gefangene Aale zurückzusetzen.
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Auf zugefrorenen Seen berechtigt die Sportfischerkarte zu zwei gleichzeitigen Aktivitäten. Angeln mit einer Rute und Angeln/Eisfischen mit maximal 10 Ausrüstungsteilen.
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Max. 16 Jahre = kostenloses Angeln – ausgenommen ist das Angeln mit besonderen Angelmöglichkeiten in Björshyttsjön und Myggtjärnen.