Angelregeln

Verband des Fischereischutzgebiets Viggens

Viggens FVOF

Gilt für 9 AngelkartenZuletzt aktualisiert 18. Juni 2026

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Angelregeln für Stora o lilla Viggen

Tageskarte und Jahreskarte gelten für: Handangelgerät (Angelrute, Angelrute, Eisangelrute) sowohl vom Ufer als auch vom Boot. Für Angeln und Eisangeln ist eine spezielle Karte erforderlich. Die Angelerlaubnis ist personengebunden und nicht übertragbar. Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre angeln kostenlos. Rentner über 65 Jahre zahlen die Hälfte des Preises für alle Angelerlaubnisse.

Maximal 2 Ruten/Köder pro Angelerlaubnis, z. B. beim Schleppangeln: Mindestgröße Hecht: 50 cm. Höchstgröße Hecht: 75 cm. Maximaler Fang: 2 Hechte pro Tag/Angelerlaubnis. Große Hechte über 80 cm müssen zurückgesetzt werden. Maximal 5 Hechte unter 80 cm pro Tag und Angelerlaubnis. Maximal 12 Ausrüstungsgegenstände pro Angelerlaubnis beim Angeln/Eisangeln. Gemäß schwedischem Recht ist die Verwendung lebender Köderfische verboten.

Verstöße gegen diese Regelung werden mit einer Kontrollgebühr von 2.000 SEK geahndet.

Das Fischen mit Netzen, Kiemennetzen und Langustenfanggeräten ist Inhabern von Fischereirechten vorbehalten und muss innerhalb des jeweiligen Grundstücks gemäß den geltenden Bestimmungen erfolgen.

Beschränkung passiver Fangmethoden für Fanggeräte Jeder Inhaber von Fischereirechten darf maximal zwei Netze und zwei Rotaugenhütten gleichzeitig für den Eigenbedarf verwenden. Netze sind fest installierte Fanggeräte (z. B. Netze, Kiemennetze). Die Gesamtlänge der Netze darf 60 Meter nicht überschreiten. Beide Enden müssen mit einer großen, durchsichtigen Netzboje oder einem gleichwertigen Symbol gekennzeichnet sein. Alle Netze müssen deutlich mit dem Namen des Inhabers von Fischereirechten und der Grundstücksbezeichnung gekennzeichnet sein.

Diese Regeln gelten für