ANGELREGELN Angelgebiet: Säveån (obere Grenze: Brücke am Kraftwerk in Floda; untere Grenze: Autobahnbrücke oberhalb des Kraftwerks in Hedefors). Spinnfischen ist nur unterhalb des Kraftwerks Hillefors erlaubt. Die Grenzen sind auf der Karte und der Angelroute auf der Website eingezeichnet. Angelsaison: 15.05. bis 31.08. (gilt für Karteninhaber). Bei einer Wassertemperatur von 20 Grad oder mehr ist das Angeln verboten.
Während der gesamten Angelsaison gelten Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl der Angelscheine. Angelscheine sind nur als Tageskarten von 02:00 bis 02:00 Uhr erhältlich. Kinder bis 13 Jahre angeln in Begleitung eines Erwachsenen mit gültigem Angelschein kostenlos. Die Fangquote bleibt unverändert. Die Karten sind personengebunden und nicht übertragbar.
Das Angeln im unten angegebenen Bereich ist nicht gestattet: Vom Nordufer des Flusses flussabwärts der Tullängsbron bis zu einem Punkt ca. 150 m flussabwärts der Hillefors-Brücke. Von Brücken oder Viadukten. Vom Ufer aus. Vom Gelände der Hillefors-Mühle und einem Abschnitt von der Hillefors-Brücke bis zum Auslauf des Kraftwerksdamms, 100 m flussabwärts der Brücke. Das Betreten von Ackerland oder eingezäunten Bereichen ist verboten.
Angeln ist nur mit Handangelgerät zum Spinn- oder Fliegenfischen gemäß den Angaben auf der Karte in der Broschüre/auf der Website erlaubt. Beim Fliegenfischen ist nur traditionelles Fliegenfischen erlaubt. Beim Spinnfischen ist die Verwendung von Plastikkugeln oder Ähnlichem nicht gestattet. Das Angeln vom Boot und das Angeln mit beköderten Haken ist nur im Bereich des Kraftwerksdamms von Hedefors zwischen der Autobahnbrücke und der sogenannten Barnhemsbron erlaubt. Es dürfen jedoch nur Einzelhaken beködert werden. Beim Fliegenfischen darf nur eine Fliege an der Rute verwendet werden. Jegliches Angeln ist nur mit einem widerhakenlosen Einzelhaken erlaubt (gilt auch für Spinnfischen).
Die Mindestgröße für Forellen beträgt 45 cm, die Höchstgröße 49 cm. Alle Forellen unter 45 cm und alle Forellen über 49 cm müssen zurückgesetzt werden.
Pro Tag darf maximal eine Forelle zwischen 45 und 49 cm behalten werden. Alle anderen Forellen müssen schonend zurückgesetzt werden.
Die Anzahl der gefangenen und wieder freigelassenen Forellen (Catch & Release) ist auf 5 pro Tag und Angler begrenzt. Danach ist das Angeln verboten.
Gezieltes Lachsangeln ist verboten. Die Verwendung einer Fliegenrute mit Zweihandgriff ist nicht gestattet. Gefangene Lachse müssen zurückgesetzt werden.
Die Mindestgröße für Forellen beträgt 45 cm, die Höchstgröße 49 cm.
Geangelt werden darf nur mit Handangelgerät zum Spinn- oder Fliegenfischen und nur mit einer Fliege am Haken. Das Angeln mit nur einem Haken und entweder einem widerhakenlosen oder einem mit einer Klemme versehenen Widerhaken ist sowohl beim Spinn- als auch beim Fliegenfischen erlaubt.
Beim Fliegenfischen ist ausschließlich traditionelles Fliegenfischen gestattet. Beim Spinnfischen ist die Verwendung von Plastikkugeln oder Ähnlichem nicht erlaubt.
Die Angelregeln gelten im Falle einer Haftung.