Allgemeines
Der Angelschein ist personengebunden und muss Ihren Namen sowie das angegebene Ablaufdatum enthalten.
Sie müssen Ihren Angelschein auf Verlangen vorzeigen und sich ausweisen können.
Der Angelschein muss beim Angeln stets mitgeführt werden.
Verlorene Angelscheine werden nicht ersetzt.
Kinder unter 16 Jahren dürfen in Begleitung eines Erwachsenen angeln, sofern dieser einen gültigen Angelschein besitzt. In diesem Fall fällt keine zusätzliche Gebühr an, jedoch gilt eine Fangbegrenzung von zwei Lachsartigen pro Angelschein.
Angelmethoden:
Ein Angelschein berechtigt zur Verwendung einer Handangel. Eine Handangel besteht aus einer Rute mit Schnur und maximal drei Haken.
In natürlichen Gewässern dürfen pro Angelschein zehn Angelgeräte verwendet werden (Scheren sind nicht erlaubt). Das Angeln mit Netzen oder Schleppnetzen ist verboten. In natürlichen Gewässern dürfen beim Angeln mit Handangeln Posenringe verwendet werden, sofern nicht anders angegeben.
Fangbeschränkungen:
Es dürfen zwei Lachsartige pro Angelschein gefangen werden.
Das Fangen von Flusskrebsen ist verboten. Weitere Regeln: Bitte beachten Sie, dass Boote nicht am Ufer anlegen dürfen. Angeln ohne gültigen Angelschein ist eine Straftat und wird der Polizei gemeldet. Der Kontrolleur ist berechtigt, Ausrüstung im Falle einer Straftat oder eines mutmaßlichen Versuchs zu beschlagnahmen.
Wichtige Hinweise: Sie sind selbst dafür verantwortlich, sich vor Beginn des Angelns über die geltenden Bestimmungen zu informieren. Informationen erhalten Sie beim Landratsamt (www.lst.se). Änderungen oder Ergänzungen der Regeln und Anweisungen können während der Saison vorgenommen werden. Zusätzlich zu diesen Regeln gelten weitere Fischereigesetze. Bei Verdacht auf Wilderei wenden Sie sich bitte an Destination Halle- und Hunneberg unter der Telefonnummer 0521-27 00 40. Offenes Feuer ist überall verboten, außer in dafür vorgesehenen Feuerstellen. HINWEIS! Halle- und Hunneberg ist im Herbst aufgrund der Eisvogeljagd für zwei Tage geschlossen.