Angelregeln

SFF-Schleuder

Vindelgransele

Gilt für 5 AngelkartenZuletzt aktualisiert 22. November 2022

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Beim Angeln mit einer Angelerlaubnis ist eine Angelerlaubniskarte erforderlich, und es gelten besondere Regeln.

Die Angelerlaubnis ist personengebunden und nicht übertragbar.

Angeln ist nur mit Handangelgerät erlaubt.

Kinder bis 15 Jahre dürfen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, der selbstverständlich eine gültige Angelerlaubnis besitzen muss, kostenlos angeln.

Es gelten die aktuellen Süßwasser-Angelregeln.

Angelsaison:

Forelle: Angelzeitraum: 1.5. – 31.8. und 15.10. – 31.12. Außerhalb dieser Zeiten ist das Angeln verboten.

Mindestgröße: 35 cm. Maximal eine Forelle pro Angler und Tag. Alle weiteren Forellen müssen mit größter Sorgfalt zurückgesetzt werden.

Lachs: Angelzeitraum: 19.6. – 31.8. Außerhalb dieser Zeiten ist das Angeln verboten.

Mindestgröße: 50 cm. Maximal ein Lachs pro Angler und Tag. Ev. Ausnahmeregelung für das Fischen vom 1. bis 14. September.

Granatfische: Mindestgröße 35 cm Fischereiverbot vom 15. April bis 31. Mai

Diese Regeln gelten für