Allgemeines
Angelregeln der Fischereiversammlung 2024 (gültig bis auf Weiteres): Allgemein Verboten:
Verwendung von Schwimmnetzen
Schonzeit für Hechte: 15.05. – 15.06.
Allgemeines Netzverbot: 15.05. – 15.06.
Gilt für das gesamte Fischereigebiet.
Beim Angeln muss ein gültiger Angelschein mitgeführt und auf Verlangen dem Aufsichtspersonal/Vorstandsmitglied vorgezeigt werden.
Angelschein/Gebietskarte: Gebietskarte = Gilt für Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde Sunne (Postleitzahl 686).
Berechtigt den Inhaber zum Angeln für den Eigenbedarf mit allen zulässigen Fanggeräten.
3 feste Fanggeräte (Netze, Kiemennetze usw.)
Maximal 90 m Netzlänge. Darf nicht U-förmig aufgestellt werden.
Feste Fanggeräte müssen an beiden Enden und in jedem Winkel verankert und mit Name, Adresse und Telefonnummer des Eigentümers gekennzeichnet sein. Generell ist das Fischen mit Netzen in der gesamten Meerenge zwischen Lerans Såg und den letzten Fahrwasserbojen des Bootsclubs im Norden sowie innerhalb von 200 m an Flussmündungen verboten.
Die Angelerlaubnis berechtigt den Inhaber zum Angeln mit Handgeräten im gesamten Gebiet.
Jugendliche unter 17 Jahren, Menschen mit Behinderung und deren Begleitpersonen sowie Lehrkräfte/Schulklassen benötigen keine Angelerlaubnis.
Die Schleppangelerlaubnis berechtigt den Inhaber zum Schleppangeln im Gebiet mit maximal 8 Ruten pro Boot.
Jeder an Bord muss jedoch eine gültige Angelerlaubnis besitzen.
Die Angelerlaubnis berechtigt den Inhaber zum Angeln mit Handgeräten im gesamten Gebiet. Fangbeschränkungen: Mindestgröße für Lachs, Bachforelle und Zander: 45 cm. Empfohlen wird, Fische über 80 cm zurückzusetzen. Sonstige Regeln: Angeln mit Handgeräten ist zwischen Bryggarbron und der südlichen Mündung der Meerenge erlaubt.
Die Angelerlaubnis berechtigt nicht zum Krebsefangen.