Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre dürfen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten kostenlos angeln.
Angeln vom Boot aus ist nicht erlaubt.
Angeln mit Maske in fließenden Gewässern ist während der eisfreien Zeit nicht gestattet.
Die Fischereiaufsicht erfolgt durch vom Kreisverwaltungsamt ernannte Fischereiaufseher.
Angelsaison:
Angelverbot: 15. Sept. – 14. Okt.
Lachs: Angelverbot: 1. Sept. – 31. Dez.
Nur Handangeln.
Mindestgröße: 50 cm.
Maximal 1 Lachs pro Angler und Tag.
Forelle: Angelverbot: 1. Sept. – 14. Okt.
Nur Handangeln.
Schlupföffnung: 30–45 cm.
Maximal 1 Forelle pro Angler und Tag.
Äsche: Angelverbot: 15. April – 31. Mai
Mindestgröße: 35 cm.
Maximal 5 Äschen pro Angler und Tag.