Nur Angeln mit Handgerät. Schleppangeln nur mit Jahreskarten und maximal 4 Ruten pro Boot. Angelverbot im Umkreis von 50 m um Prästön in Frösjön im April und Mai (siehe Karte). Mit Jahreskarten dürfen 10 Angelruten oder Ruten zum Eisangeln verwendet werden. Mit Jahreskarten ist die Verwendung von 1 Ködernetz mit maximal 10 mm Maschenweite erlaubt. HINWEIS: Das Ködernetz muss vom Angler beaufsichtigt werden. Mindestgröße Hecht: 45 cm. Maximal 3 Hechte pro Tag. Zum Schutz des Hechtbestands empfiehlt die Jahreshauptversammlung, dass während der Laichzeit vom 1. April bis 31. Mai erstens keine Netze ausgelegt und zweitens mit der Angel gefangene Hechte zurückgesetzt werden.
Das Kartengebiet umfasst die Gewässer der Gemeinden Klämmingen, Frösjön, Lillsjön und Gnesta im Fluss Sigtunaån. Beim Angeln muss ein gültiger Angelschein mitgeführt und dem Gewässerbesitzer oder Aufsichtsführenden auf Verlangen vorgezeigt werden. Der Angelschein gilt auch für begleitende Ehepartner und Kinder bis zum Alter von 16 Jahren.