Angelsaison
Laichverbot: Zum Schutz laichender Fische gelten folgende Bestimmungen: Gräser sind vom 15. April bis 10. Juni geschützt. Forellen sind in Fließgewässern vom 1. September bis 14. Oktober geschützt. Angelmethoden: Für das Schleppangeln gelten besondere Regeln und Fangbeschränkungen. Das Angeln mit Tiefseemontagen und Seitenparavanen ist im Storsjön erlaubt. Pro Angler sind maximal 3 Ruten und 1 Köder pro Rute erlaubt. Maximal 6 Ruten pro Boot sind erlaubt. Die Fangbegrenzung liegt bei 3 Fischen (Kanadische Forelle, Saibling, Äsche) pro Angler und Tag.
Fangbeschränkungen: Mindestfangmenge: Abmessungen: Forellen** zwischen 30 cm und 45 cm dürfen beim Angeln in Fließgewässern behalten werden, Seeforellen, Saiblinge und Graufische mindestens 35 cm, Lachse mindestens 50 cm.
Fanglimit: Maximal 5 Fische pro Angler und Tag. (Beispiel: 2 Äschen + 1 Forelle + 2 Saiblinge = 5)
In Fließgewässern darf nur eine Forelle pro Tag und Angler behalten werden.
Hinweis: Fließgewässer ist der Fluss Lina mit seinen Nebenflüssen im Pachtgebiet der MKJF.
Zurücksetzen
Behandeln Sie den Fisch vorsichtig, lösen Sie den Haken vorzugsweise im Wasser und vermeiden Sie langes Anlanden.
Sonstiges
Der Angelschein muss stets vorgezeigt werden. Lassen Sie keine Ausrüstung oder Müll in der Natur zurück!
Für ein nachhaltiges Fischereimanagement gilt folgende Mindestgröße für Hechte: 45 cm (Höchstgröße 75 cm). Nur Fische zwischen 45 und 75 cm dürfen entnommen werden. Barsche ab 38 cm müssen zurückgesetzt werden.