Im Jahr 2025 sind die Seen vom 22. Februar bis zum 28. September zum Angeln geöffnet.
– Angelscheine gelten für eine Angelrute, maximal eine Rute pro Angler.
– Jahresscheine gelten für das jeweilige Kalenderjahr während der angegebenen Öffnungszeiten.
– Es dürfen maximal 3 Fische pro Angelschein oder innerhalb von 24 Stunden entnommen werden.
– Fische unter 25 cm werden zurückgesetzt.
– Alle Angelscheine sind personengebunden. Kinder bis 15 Jahre angeln mit dem Angelschein eines Erziehungsberechtigten, dürfen aber ebenfalls maximal 3 Fische pro Angelschein entnehmen.