Angelschein
Beim Angeln muss stets ein Angelschein (in Papierform oder digital) erworben und mitgeführt werden. Der Angelschein ist auf Verlangen den Grundstückseigentümern oder von der Kreisverwaltung beauftragten Aufsichtspersonen vorzuzeigen.
Kinder unter 16 Jahren angeln kostenlos, jedoch nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer anderen volljährigen Person mit gültigem Angelschein.
Angelmethoden
Der Angelschein gilt nur für das Angeln mit der Angelrute.
Das Angeln mit Netzen ist für Nicht-Grundstückseigentümer verboten.
Das Angeln vom Boot aus ist in Seen mit Besatz von Saiblingen und Forellen (P&T-Seen) nicht erlaubt.
Das Angeln mit Pose ist in Seen mit Besatz von Saiblingen und Forellen (P&T-Seen) erlaubt.
Fangbeschränkungen
Die Mindestgröße für Forellen, Saiblinge und Äschen in P&T-Seen beträgt 35 cm.
Forellen, Saiblinge und Äschen unter 35 cm müssen unabhängig von Verletzungen zurückgesetzt werden.
Weitere Regeln
Für den Lainio-Fluss gelten die nationalen Angelbestimmungen hinsichtlich Zeiten, Fischarten und Mindestgrößen. Bitte beachten Sie folgende wichtige Regeln:
Lachs: Mindestgröße 50 cm. Pro Tag darf nur ein Lachs entnommen werden. Nach dem 31. August ist das Lachsangeln zum Schutz der laichenden Fische verboten.
Forelle im Lainio-Fluss: Strenge Regeln, aber wichtig für den Erhalt des Meerforellenbestands. Fangen Sie keine kleinen Forellen!
Im Lainio-Fluss müssen Forellen zwischen 30 cm und 45 cm zum Schutz der Jungforellen und der laichenden Fische zurückgesetzt werden. Pro Tag darf nur eine Forelle entnommen werden. Die entnommene Forelle muss zwischen 30 und 45 cm lang sein. Nach dem 31. August ist das Forellenangeln zum Schutz der laichenden Fische verboten.
Äsche: Mindestgröße 35 cm. Das Angeln auf Äschen ist vom 15. April bis zum 31. Mai verboten, um den Laichbestand sowohl während der Laichzeit als auch während des Laichens selbst zu schützen.
Bitte fangen Sie keine kleinen Äschen. Dies erhöht das Durchschnittsgewicht und macht das Äschenangeln angenehmer.