Angelregeln

Börtnans FVOF

Börtnans

Gilt für 4 Angelkarten

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Allgemeines: Angeln ist nur für den Eigenbedarf und mit Sportfischerausrüstung (vom Ufer mitgebrachte Angelrute und Handangeln, im Winter Eisangeln) erlaubt. Gilt für Bäche und Teiche. Inhaber einer Angelerlaubnis müssen diese beim Angeln mit sich führen und dem FVO-Ranger auf Verlangen vorzeigen. Die Angelerlaubnis ist personengebunden und nicht übertragbar. Karte und Regeln Angelsaison: Das Angeln auf Forellen ist in Fließgewässern vom 1. September bis zum 31. Oktober verboten. In Bächen und Teichen dürfen pro Angelerlaubnis und Tag maximal 5 Speisefische (ausgenommen Felchen) entnommen werden. Angelmethoden: Das Angeln mit der Pose ist im Fischereimanagementgebiet verboten. Fangbeschränkungen: Mindestgröße für Speisefische 35 cm. Gilt für Sportfischen sowie in Teichen und Fließgewässern in Ljungan. Für Aloppan, Arån und Galån 25 cm. Weitere Regeln: Netzfischen ist mit maximal 5 Netzen für Besitzer von Ferienhäusern innerhalb von Börtnans fvo erlaubt, die über einen Angelschein verfügen. Der Angelabschnitt zwischen Stora- und Lilla Börtnen (der fließende Teil) ist nur zum Fliegenfischen zugelassen. Am Tunnelausgang ist das Angeln im Kanal bis zur alten Ljungan-Mündung verboten. Angler, die ein Ferienhaus in Börtnan mieten und eine Wochenkarte erwerben, dürfen in Stora und Lilla Börtnen mit Eintagsfliegenhaken fischen. Angeln vom Boot aus ist nur in Stora und Lilla Börtnen erlaubt. Inhaber eines Angelscheins erwerben eine Sportfischereilizenz zum Angeln in Gewässern, in denen Fische ausgesetzt wurden.

Diese Regeln gelten für