Zusätzlich zur Pflicht, einen gültigen Angelschein zu besitzen, gelten für das Zurücksetzen von Fischen folgende Regeln:
- Barsche über 35 cm
- Hechte über 70 cm
- Zander über 45 cm
- Döbel unabhängig von der Größe
Bitte beachten Sie, dass das Gewässer auch Welse enthält. Diese sind in Schweden vor gezielter Fischerei geschützt und in der nationalen Roten Liste der Artendatenbank als gefährdet eingestuft. Sie fallen außerdem unter die Berner Konvention zum Schutz europäischer Wildtiere und -pflanzen sowie ihrer Lebensräume. Versehentlich gefangene Welse müssen bedingungslos und mit möglichst wenig Berührung und ohne Herausheben aus dem Wasser zurückgesetzt werden.
Darüber hinaus erwarten wir von unseren Gästen:
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Beschränken Sie Ihre Fänge auf ein angemessenes Maß.
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Respektvoller Umgang mit den Fischen.
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Schutz der Natur und der Umwelt.
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Rücksichtnahme auf andere Angler und Anwohner.
Angelscheine berechtigen nicht zum Krebsefischen.