Sportfischen ist in allen Gewässern des Fischereimanagementgebiets ganzjährig erlaubt. Ausgenommen ist das Angeln in Fließgewässern während der Laichzeit der Äsche vom 15. April bis 31. Mai und der Forelle vom 1. September bis 31. Oktober.
Allgemeine Bestimmungen
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Angler müssen die geltenden Gesetze und Bestimmungen sowie die vom Fischereiamt (FVO) erlassenen Vorschriften und Regeln und die Gebietsgrenzen kennen.
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Sportfischen ist nur mit Sportfischerausrüstung erlaubt. Pro Karteninhaber darf maximal eine Angelrute in der Hand mitgeführt werden.
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Der Angelschein ist personengebunden und nicht übertragbar.
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Angelschein und Ausweis müssen beim Angeln mitgeführt und auf Verlangen dem Aufsichtspersonal/Lizenzinhaber vorgezeigt werden.
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Bitte haltet die Natur sauber, nehmt euren Müll mit nach Hause und löscht offenes Feuer!
Angelbestimmungen
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Mindestgröße für Forellen: 30 cm in Fågelsjön, Fågelvattnet und Israelvattnet. Mindestgröße für Äschen: 30 cm in Fågelsjön. * In Lillvattnet, Fågelvattnet, östra Sakrisvattnet und Israelvattnet ist das Sportfischen mit Booten erlaubt. Es dürfen ausschließlich die Mietboote des Angelvereins verwendet werden. Boote können unter der Telefonnummer 072-0678522 gemietet werden. Die Bootslizenz kostet 200 SEK pro Tag.
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In Fågelsjön dürfen Sie Ihr eigenes Boot benutzen.
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In Lillvattnet und Djupvattnet, die sich im Miteigentum befinden, gilt die Angellizenz für das gesamte Gewässer.
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Erlaubt ist das Angeln mit lebenden Köderfischen, Ottern, Langleinen, Strandhaken und Netzen.
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Das Mashing ist nicht gestattet.
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Angeln in Fließgewässern während der Laichzeit: Äsche 15. April bis 31. Mai, Forelle 1. September bis 31. Oktober.
Angelschein
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten gegen Vorlage eines Ausweises einen kostenlosen Angelschein.
Angelkontrolle
- Bei Verstößen gegen die Angelbestimmungen wird eine Kontrollgebühr von 2.500 Kronen erhoben.