Die Angelerlaubnis berechtigt zum Angeln mit der Angelrute und zum Fliegenfischen (Achtung: Schleppangeln ist nicht erlaubt) im Storsjougden-See.
• Die Angelerlaubnis gilt nicht für die Baksjöarna-Seen und die Flussmündungen bei Gransjön und Trångmon.
Die Grenzen dieser Gebiete sind mit Pfählen oder Schildern markiert. Siehe auch die Markierungen auf der Karte.