Angelregeln

Stengårdshultasjön FVO

Stengårdshultasjön, Lillesjön

Gilt für 5 AngelkartenZuletzt aktualisiert 10. November 2022

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Vorschriften für die Fischerei im Fischereimanagementgebiet Stengårdshultasjön für das Jahr 2021-2022

1. Geltungsbereich: Das Fischereimanagementgebiet umfasst die gesamte Fischerei im Stengårdshultasjön und Lillesjön mit dem zugehörigen Zufluss sowie den Flussabschnitt von Rakalven bis Stengårdshultasjön, der unterhalb der Stelle liegt, an der die Grenze zwischen Styrshult und Tunabo den Fluss kreuzt.

Der Fluss Radan unterhalb des Stengårdshultasjön bis zur Autobahnbrücke ist ebenfalls Teil des Gebiets.

2. Die Erteilung von Fischereirechten im Fischereimanagementgebiet erfolgt durch den Verkauf von Angelscheinen.

3. Das Angeln der Partner. Gemäß den Statuten hat der Fischereirechtsinhaber stets das Recht, in den Gewässern seines eigenen Grundstücks zu fischen, sofern nicht auf der regelmäßigen Fischereiversammlung eine Entscheidung über Einschränkungen hinsichtlich Ausrüstung, Angelzeiten usw. getroffen wurde. Miteigentümer haben ebenfalls das Recht, innerhalb des gesamten Fischereiverwaltungsgebiets mit der für Karteninhaber vorgeschriebenen Ausrüstung frei zu fischen. 4. Karteninhaber dürfen nur mit folgender Handangelausrüstung fischen: Angelrute, Spinnrute, Rollenrute, Fliegenrute, Eisangelrute, Angelrute und Schleppangeln (auch vom Motorboot aus).** Jugendliche dürfen bis zum Tag ihres 16. Geburtstags mit Handangelausrüstung frei fischen.** a) Die Tageskarte ist ab dem beim Kauf angegebenen Zeitpunkt 24 Stunden gültig. b) Die Wochenkarte ist vom jeweiligen Datum bis zum jeweiligen Datum gültig. c) Die Jahreskarte ist ab Ausstellungsdatum 1 Jahr gültig. 5. Angelscheinpreise für 2021-2022 Jahresschein 200 SEK/Stück Wochenschein 100 SEK/Stück Tagesschein 40 SEK/Stück Angelschein 20 SEK/Angelgerät/Tag Eisangelrute 10 SEK/Rute/Tag Bootsmiete 100 SEK/Tag Folgende Angelgeräte dürfen von Karteninhabern verwendet werden: Angelrute, Spinnrute, Rollenrute, Fliegenrute, Eisangelrute, Eisangelrute, Angelrute und Schleppangeln (auch vom Motorboot aus) 6. Fangbeschränkungen: Alle Forellen müssen zurückgesetzt werden! Hechte über 75 cm müssen ebenfalls zurückgesetzt werden. Zurückgesetzte Fische müssen so schonend wie möglich behandelt werden. Beim Eisangeln sollte eine Abhakmatte verwendet werden. 7. Fangmeldung: Das Fischereimanagementgebiet bittet Sie als Angler, Ihre Fänge zu melden, auch die, die Sie wieder freilassen. Am einfachsten geht das über den untenstehenden Kontaktlink oder schriftlich beim Verkäufer der Angelscheine. Vergessen Sie nicht Ihren Namen und Ihre Adresse! Unter allen, die ihre Fänge gemeldet haben, verlost das Fischereimanagementgebiet zwei Jahreslizenzen für das kommende Angeljahr.

Diese Regeln gelten für