Angelregeln des Fischereiverbandes MILSBOSJÖARNAS FISKEVÅRDSMORÅDES FÖRENING (882601-4394) Zum Angeln ist ein gültiger Angelschein erforderlich.
Der Angelschein ist personengebunden und nicht übertragbar.**
Karteninhaber dürfen 2 bewegliche Geräte pro Karte verwenden.
Inhaber von Fischereirechten und eines gültigen Angelscheins dürfen 4 bewegliche Geräte pro Angelschein verwenden.
Regeln für die Verwendung von Netzen und Keschern im Fischereischutzgebiet
Nur für Gewässerbesitzer und Anwohner innerhalb des Fischereischutzgebiets.
Schleppangeln ist mit 2 Ruten pro Karte erlaubt (2 Karten = 4 Ruten).
Ein Angelschein berechtigt außerdem zur Verwendung von 10 Ruten (2 Karten = 20 Ruten).
Ein Angelschein berechtigt nicht zum Krebsefischen.
Maximal 2 Zander pro Tag.
Regeln zur Kennzeichnung von Angelgeräten im FVO
Kennzeichnung von Angelgeräten: Alle Angelgeräte, die nicht direkt mit dem Angler in Verbindung stehen, müssen gekennzeichnet werden. Inhalt der Kennzeichnung: Die Kennzeichnung muss den Namen und die Adresse oder den Namen und die Telefonnummer der Person enthalten, die das Gerät benutzt. Anbringung der Kennzeichnung: Die Kennzeichnung muss dauerhaft und gut sichtbar an einer Pose oder einem Angelköder angebracht werden.
Kontrolle und Einhaltung
Der FVOF behält sich das Recht vor, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der Regeln sicherzustellen. Bei einem Verstoß gegen diese Regeln wird eine Kontrollgebühr erhoben. Inhaber einer Angelerlaubnis oder eines Angelscheins müssen die Karte oder das Zertifikat (elektronisch) beim Angeln mit sich führen und diese/s auf Verlangen einem Fischereiaufseher vorzeigen. Kinder unter 18 Jahren dürfen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten kostenlos angeln.
Bei einem Verstoß gegen die Regeln wird eine Kontrollgebühr von 2.000 SEK erhoben.