Angelregeln

Härlunda FVO Fiskeregler

Härlunda FVOF

Gilt für 5 AngelkartenZuletzt aktualisiert 22. Juli 2025

ANGELBESTIMMUNGEN FÜR DAS FISCHEREIGEBIET HÄRLUNDA FVO IM JAHR 2025

Die Angelkarte muss beim Angeln stets mitgeführt und auf Verlangen dem Fischereiaufseher oder der Polizei vorgezeigt werden. Bei einer Kontrolle müssen Sie Ihre Identität nachweisen können.

Pro Angler und Angelkarte ist nur eine Angelrute erlaubt. Beim Schleppangeln (Trolling) sind drei Ruten pro Boot gestattet.

Beschilderungen an den Gewässern sowie Anweisungen der Fischereiaufseher sind zu befolgen. Angler, die gegen die Bestimmungen verstoßen, können ihr Angelrecht verlieren und bei schwerwiegenden Verstößen polizeilich angezeigt werden. Bitte beachten Sie, dass Angeln zum Verkauf sowie das „Reißangeln“ (Fischen durch Reißen) nicht gestattet sind.

Grundstückseigentümer mit Fischereirechten dürfen andere Fanggeräte wie Netze, Reusen, Körbe usw. verwenden. Diese Geräte dürfen nicht berührt werden, da sie Privateigentum sind, dessen Nutzung ihnen vollständig zusteht. Manchmal werden z. B. Netze zur Probefischerei eingesetzt, um den Fischbestand im jeweiligen See zu untersuchen.

Das Mindestmaß für Zander beträgt 50 cm, das Höchstmaß 70 cm. Es darf maximal 1 Zander pro Karte und Tag behalten werden.
Das Mindestmaß für Hecht beträgt 45 cm, das Höchstmaß 75 cm. Es dürfen maximal 2 Hechte pro Karte und Tag behalten werden.

Fische unter dem Mindestmaß oder über dem Höchstmaß müssen sofort zurückgesetzt werden.

Bei Barschen gilt: Alle Barsche ab 38 cm Länge müssen zurückgesetzt werden.

Fische, die zurückgesetzt werden sollen, sind schonend zu behandeln!

Angler müssen private Stege, Strände und feste Fanggeräte (Netze, Reusen, Stellnetze usw.) respektieren und Rücksicht im Sinne der allgemeinen Höflichkeit und des Jedermannsrechts zeigen.
Elektromotoren dürfen verwendet werden.

Offenes Feuer ist im Fischereigebiet nicht erlaubt und wir bitten Sie, Ihren Müll wieder mit nach Hause zu nehmen.

Diese Regeln gelten für