Angelregeln für Ihre Angelerlaubnis
- Angeln ist nur mit Handangeln wie Spinn-, Fliegen- oder Eisangelruten erlaubt. Pro Person sind maximal zwei Ruten zulässig.
- Das Angeln mit Netzen, Wurfnetzen, Kiemennetzen, Rotaugenfallen, Käfigen, Langleinen oder ähnlichen Geräten ist verboten.
- Es ist erlaubt, maximal zwei genehmigte Fische pro Tag und Angelerlaubnis aus dem See zu entnehmen.
(Gilt für Hecht, Zander und Forelle)
Sollten weitere genehmigte Fische gefangen werden, müssen diese schonend behandelt und sofort wieder in den See zurückgesetzt werden.
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Angeln ohne Aufsicht ist nicht erlaubt. Sie müssen beim Benutzen Ihrer Angelausrüstung stets persönlich anwesend sein. - Der Angelschein ist personengebunden und gilt nur für eine Person.
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Kinder bis einschließlich 15 Jahre angeln kostenlos.
Tiefenkarten sind ausschließlich bei lokalen Anbietern erhältlich. Informationen dazu finden Sie auf unserer Website www.orsjon-lillasjon.se.
Der See wird regelmäßig von Fischereiaufsehern kontrolliert.
Schonzeiten
Gösen: 1.5.–31.5. Forellen: 1.10.–31.12. Flusskrebse: 1.1.–31.12.
Im Schongebiet Brännhultsbäcken ist das Angeln vom 1.1. bis 31.12. ganzjährig verboten.
Mindest- und Höchstmaße
Hechte sind von 50 cm bis maximal 80 cm erlaubt. Größere Hechte sollten vorsichtig behandelt und schnellstmöglich zurückgesetzt werden. Zander sind von 45 cm bis maximal 70 cm erlaubt. Andere Zander müssen vorsichtig behandelt und so schnell wie möglich zurückgesetzt werden.
Forellen sind ab 40 cm erlaubt. Andere Forellen müssen vorsichtig behandelt und so schnell wie möglich zurückgesetzt werden.
Aale sind ab 60 cm erlaubt. Andere Aale müssen vorsichtig behandelt und so schnell wie möglich zurückgesetzt werden.
Die obigen Regelungen basieren auf § 5 der Vereinssatzung.