Angelregeln

Skeingesjön FVO

Skeingesjön och Helge Å (del av)

Gilt für 3 AngelkartenZuletzt aktualisiert 11. April 2026

Angelregeln im Fischereigebiet Skeingesjöns

1. Grundregeln für das Angeln gemäß der Satzung des Fischereiverbandes Skeingesjöns. Quelle: Beschluss des Bezirksverwaltungsrats zur Gründung des Fischereiverbandes Skeingesjöns vom 23.06.1977; Aktenzeichen 11.379-1676-77

2. Die folgenden detaillierten Angelregeln sind im Protokoll der Fischereisitzung des Fischereiverbandes Skeingesjöns vom 22.03.2006 festgehalten:

• Besucher müssen die folgenden Regeln beachten:

• Bitte halten Sie einen gültigen Angelschein (traditioneller Angelschein oder digitaler i-Angelschein) bereit.

• Maximal zwei Angelruten pro Angler.

Schonzeiten

Zander 01.05.–31.05.

Forelle 01.10.–31.12.

Mindest- und Höchstmaße

Hecht: 50 cm bis maximal 80 cm. Größere Hechte müssen vorsichtig behandelt und so schnell wie möglich zurückgesetzt werden.

Zander 45 cm bis maximal 70 cm. Größere Hechte müssen vorsichtig behandelt und so schnell wie möglich zurückgesetzt werden.

Forelle: Ab 40 cm. Größere Forellen müssen vorsichtig behandelt und so schnell wie möglich zurückgesetzt werden.

Es dürfen maximal zwei genehmigte Fische pro Tag und Angelschein aus dem See entnommen werden.

(Gilt für Hecht, Zander und Forelle)

Werden weitere genehmigte Fische gefangen, müssen diese vorsichtig behandelt und sofort wieder in den See zurückgesetzt werden.

Die Meeräsche steht unter Schutz und muss zurückgesetzt werden.

• Das Fischen von Flusskrebsen ist im gesamten Fischereischutzgebiet Skeingesjön verboten.

• Für das Angeln gelten besondere Regeln: Angler mit gültigem Angelschein können eine Tageskarte für 100 Kronen erwerben, die zu maximal 10 Angelgängen berechtigt.

• Gäste von Inhabern von Angelrechten dürfen ohne Angelschein angeln, wenn der Inhaber des Angelrechts selbst angelt oder wenn das Angeln auf dem Grundstück oder Steg des Inhabers stattfindet.

Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre dürfen gegen Vorlage eines Ausweises ohne Angelschein angeln.

Tiefenkarten sind bei lokalen Händlern und auf der Website www.ifiske.se erhältlich.

Der See wird regelmäßig von Fischereiaufsehern kontrolliert.

Verbot der Verwendung von Live-Gebern beim Angeln im Skeingesjön

Die Jahreshauptversammlung des Fischereischutzvereins Skeingesjön hat beschlossen, dass ab dem 11. März 2026 die Verwendung sogenannter „Live-Geber“ beim Angeln im gesamten Gewässersystem von Skeingesjön und Helgå verboten ist. Der Beschluss wurde auf der Jahreshauptversammlung des Vereins gefasst und gilt bis auf Weiteres.

Nicht zugelassene Technologie

Das Verbot umfasst Fächerecholot-Technologie, mit der Fische und Köder in Echtzeit sichtbar gemacht werden können, beispielsweise Systeme wie „LiveScope“, „Active Target“ und „MegaLive“ oder vergleichbare Systeme.

Zugelassene Echolot-Technologien

Herkömmliche Echolote mit CHIRP-Gebern, einschließlich SideScan- und DownScan-Echoloten, sind weiterhin zulässig. Diese Technologien werden hauptsächlich zur Kartierung der Bodenstruktur und zur Identifizierung von Fischschwärmen eingesetzt, ohne jedoch ein Echtzeitbild der Bewegungen einzelner Fische zu liefern.

Zweck des Verbots

Das Verbot wird eingeführt, um:

- die Fischbestände zu schützen und eine nachhaltige Fischerei zu fördern.

- Durch den Einsatz fortschrittlicher Echtzeit-Bildgebung soll das Risiko der Überfischung größerer Fische verringert werden.

Eine faire und sportliche Fischerei, bei der traditionelle Methoden geschätzt werden, soll erhalten bleiben.

Diese Regeln gelten für