Angelregeln

Hummelns Fischereischutzgebiet

Hummelns FVO

Gilt für 4 AngelkartenZuletzt aktualisiert 21. Oktober 2024

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Allgemeine Regeln: Zum Schutz des guten Hechtbestands in Hummeln und des neu eingeführten Zanders gelten für das Sportfischen in Hummeln folgende Regeln:

  • Angeln in Hummeln ist nur für Inhaber einer Angelkarte erlaubt. Dabei ist ausschließlich Handangeln gestattet.
  • Feste Angelgeräte sind nicht erlaubt.
  • Beim Schleppangeln dürfen pro Angelkarte nur zwei Geräte verwendet werden.
  • Hechte über 1 Meter müssen unbedingt zurückgesetzt werden.
  • Hechte unter 60 cm müssen unbedingt zurückgesetzt werden.
  • Das Krebsfischen ist nicht in der Angelkarte enthalten.
  • Jugendliche unter 15 Jahren angeln kostenlos.
  • Es dürfen nicht mehr Fische gefangen werden, als verbraucht werden. Angeln zum Zwecke des Verkaufs ist strengstens verboten.
  • Die Anweisungen der vom Kreisverwaltungsrat bestellten Fischereiaufseher sind zu befolgen.
  • Im Übrigen gilt das Fischereigesetz.

– Inhaber von Fischereirechten dürfen gemäß speziellen Vorschriften mit Netzen und Krebskäfigen fischen.

– Das Fischereimanagementgebiet erhebt bei Verstößen gegen die geltenden Bestimmungen eine Kontrollgebühr (Abschnitte 31–39 des LOFO).

Diese Regeln gelten für