Allgemeine Regeln: Zum Schutz des guten Hechtbestands in Hummeln und des neu eingeführten Zanders gelten für das Sportfischen in Hummeln folgende Regeln:
- Angeln in Hummeln ist nur für Inhaber einer Angelkarte erlaubt. Dabei ist ausschließlich Handangeln gestattet.
- Feste Angelgeräte sind nicht erlaubt.
- Beim Schleppangeln dürfen pro Angelkarte nur zwei Geräte verwendet werden.
- Hechte über 1 Meter müssen unbedingt zurückgesetzt werden.
- Hechte unter 60 cm müssen unbedingt zurückgesetzt werden.
- Das Krebsfischen ist nicht in der Angelkarte enthalten.
- Jugendliche unter 15 Jahren angeln kostenlos.
- Es dürfen nicht mehr Fische gefangen werden, als verbraucht werden. Angeln zum Zwecke des Verkaufs ist strengstens verboten.
- Die Anweisungen der vom Kreisverwaltungsrat bestellten Fischereiaufseher sind zu befolgen.
- Im Übrigen gilt das Fischereigesetz.
– Inhaber von Fischereirechten dürfen gemäß speziellen Vorschriften mit Netzen und Krebskäfigen fischen.
– Das Fischereimanagementgebiet erhebt bei Verstößen gegen die geltenden Bestimmungen eine Kontrollgebühr (Abschnitte 31–39 des LOFO).