Angelregeln für das Angeln in den Seen Flaten und Mosjöns FVO
Die Angelerlaubnis berechtigt zum Angeln in beiden Seen mit Handangeln wie Fliegenfischen, Spinnfischen, Angeln mit der Angelrute, Schleppangeln und Schleppangeln. Netzfischen ist verboten.
Die Jahres- und Familienerlaubnis gilt für bis zu 10 Angler.
Die Familienerlaubnis gilt für Ehepartner, Kinder und deren Ehepartner.
Kinder bis 16 Jahre angeln kostenlos. Maximal 2 Ruten pro Person.
Fangbegrenzung und Freilassung
Barsche über 35 cm dürfen maximal 3 Fische pro Angler und Tag entnommen werden.
Große Hechte werden so schnell wie möglich und schonend wie möglich zurückgesetzt. Jeder Angler ist verpflichtet, sich vor Beginn des Angelns über die korrekte Vorgehensweise zu informieren und diese beim Angeln anzuwenden.
Die Angelerlaubnis ist personengebunden und muss beim Angeln mitgeführt und auf Verlangen dem Aufsichtspersonal oder dem Vorstand vorgezeigt werden.
Verstöße gegen die geltenden Regeln werden strafrechtlich verfolgt.
/Planke