Mindestmaß für Forellen ist 45 cm.
Pro Angler und Tag darf nur eine Forelle gefangen werden.
Forellen sind vom 1. Oktober bis zum 31. März geschützt.
Mindestmaß für Lachse ist 45 cm, Höchstmaß 90 cm.
Fische, die kleiner oder größer als diese Maße sind, müssen sofort und schonend zurückgesetzt werden.
Pro Angler und Tag darf nur ein Lachs gefangen werden.
Lachse sind vom 1. Oktober bis zum 31. März geschützt.
Wir empfehlen, Hechte über 1 Meter so schonend wie möglich zurückzusetzen.
In Sundsjön, Staborgsund, Bräckaviken und Storån gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Motorboote von maximal 5 Knoten.
Die Angellizenz berechtigt zum Fischen in Lygnern, im unteren Teil von Storån bis vor die Kläranlage Sätila, in Stora und Lilla Svansjön, Staborgsund und Sundsjön.
In Sundsjön ist das Fischen von der Straßenbrücke bei Ålgårda sowie flussabwärts dieser Brücke nicht erlaubt.
Erlaubte Angelmethoden
Spinn- und Fliegenfischen, Grundangeln, Eisangeln, Schleppfischen sowie Angeln mit maximal 15 Leinen pro Lizenz.
Jugendliche unter 15 Jahren dürfen unter den gleichen Bedingungen wie Lizenzinhaber kostenlos angeln.
Angler sind verpflichtet, auf Anfrage der Fischereiaufsicht oder des Fischereirechtsinhabers die Angellizenz und den Ausweis vorzuzeigen.
Angler sind verpflichtet, die aktuellen Vorschriften der Angellizenz zu kennen.
Missbrauchte Angellizenzen können mit sofortiger Wirkung eingezogen werden.
Verstöße gegen die geltenden Bestimmungen werden geahndet.