Der Angelschein ist personengebunden und nicht übertragbar. Kinder unter 15 Jahren dürfen in Begleitung eines Erwachsenen mit Angelschein angeln. Erlaubte Ausrüstung: Angelrute, Eisangelrute, Spinnrute, Schlepprute (eine pro Angelschein) und 5 weitere Angelgeräte für das Winterangeln. Andere Angelmethoden sind nicht erlaubt. Fangbegrenzung für Rölding: Mindestgröße 55 cm.
Angelregeln
Drögens FVO
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