Angelregeln

Myckelgensjö FVO

Lillsjön, Myckelgensjösjön, Torrvattnet, Hällvattnet mfl

Gilt für 5 AngelkartenZuletzt aktualisiert 6. November 2024

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§1 Jegliches Angeln und alle Angelmethoden, die gemäß den folgenden Absätzen nicht zulässig sind, sind verboten.

§2 Angeln ist nur mit einem gültigen Angelschein und unter Einhaltung der darauf angegebenen Bedingungen erlaubt.

§3 Jugendliche dürfen bis zu ihrem 18. Geburtstag kostenlos angeln.

§4 Das Angeln auf Aale und Steinfische ist verboten.

§5 Angeln ist im gesamten Gebiet erlaubt, außer in S:a Anundsjöån, Hamptjärn, Stor-Torrtjärn, Lill-Torrtjärn, Skyttelbäcken, Hällån, Bölesån und Lillsjöbäcken.

§6 Im Umkreis von 50 m um die Mündungen von Hällån, Bölesån und Bergsjöån in den Myckelgensjösjön sowie um die Mündung des S:a Anundsjöån ist das Angeln vollständig verboten. §7 Das Angeln mit schwimmender Ausrüstung ist in Bergsjöån, Lillsjön und Lill-Pullsjön verboten. Schwimmendes Angeln ist erlaubt.

§8 In den lizenzierten Gewässern darf mit einer handgeführten Angelrute, wie z. B. einer Fliegenrute, Spinnrute, Rollenrute oder Eisangelrute, die vom Land mitgebracht wurde, geangelt werden.

§9 In den lizenzierten Gewässern darf mit einer handgeführten Angelrute geangelt werden, außer in Bergsjöån.

§10 In Lill-sjön und Lill-Pullsjön dürfen 5 Forellen oder Saiblinge mit einer Mindestgröße von 30 cm behalten werden. Alle anderen Fische müssen zurückgesetzt werden. In allen Angelgewässern dürfen nur 5 Hechte pro Tag behalten werden. Hechte, die diese Anzahl überschreiten, müssen zurückgesetzt werden.

Diese Regeln gelten für