Angelregeln
• Beim Schleppangeln dürfen pro Angelschein maximal 2 Ruten verwendet werden. • Beim Angeln mit der Angel dürfen pro Angelschein maximal 10 Angelruten verwendet werden.
• Jugendliche unter 18 Jahren benötigen keinen Angelschein.
Der Angelschein berechtigt ausschließlich zum Angeln mit Handgeräten und zum Eisangeln mit Angelruten.
Das Krebsfischen ist nicht inbegriffen.
Der Angelschein muss beim Angeln stets mitgeführt werden.