Die Angelerlaubnis gilt für Handangeln wie Spinnruten, Angeln mit der Angelrute und Jiggen. Beim Schleppangeln sind maximal 2 Ruten pro Boot erlaubt. Die Angelerlaubnis berechtigt auch zum Winterangeln mit maximal 10 Ausrüstungsgegenständen (Angelgerät/Eisköder). Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen kostenlos angeln.
Angelregeln
Jugend FVOF
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