Die Karte ist personengebunden und berechtigt zum Angeln im gesamten Fischereigebiet für einen Tag.
Die Karte gilt für Angler, die vom 1. Juni bis 31. August einen Tag lang in Herrevadsströmmen angeln, Felchen schleppen und in Gewässern außerhalb des Fischereigebiets, wie z. B. Teichen mit Besatzfischen, fischen.
Für Gäddsjön und Herrevadströmmen gilt nur eine Tageskarte = reguläre Tageskarte. Es gibt keine separate Karte für den See oder den Bach.**
Maximal 3 Speisefische pro Karte.
Das Angeln auf Krebse ist verboten.
Unterlauf Richtung Revsundssjön: Im westlichen Arm ist nur Fliegenfischen erlaubt. Im östlichen Arm ist das Angeln verboten; es handelt sich um ein Aufzuchtgebiet für Forellen und Äschen. Schilder weisen auf die Gebietsgrenze hin.
Das Angeln in Fließgewässern ist nur vom 1. Juni bis 31. August erlaubt.
Zum Schleppangeln auf Felchen ist eine Tageskarte vom 1. Oktober bis 30. November gültig.
Allgemeine Bestimmungen: Kinder bis 15 Jahre angeln mit einer Begleitperson und entsprechender Fangquote kostenlos. Jedes Kind erhält eine eigene Karte. Die Mindestgröße für Forellen, Saiblinge und Äschen beträgt in allen Gewässern 35 cm. Angeln mit Boot oder Pose ist im Herrevadsströmmen nicht erlaubt. Netzfischen ist im Herrevadsströmmen verboten. Netzfischen: Mit der Jahreskarte dürfen maximal 5 Netze ausgelegt werden. Netze dürfen nicht in fließenden Gewässern oder näher als 200 m an Ein-/Auslauf ausgelegt werden. Netze dürfen nur in Gewässern außerhalb des Fischereischutzgebietes ausgelegt werden, z. B. in Teichen mit Besatzfischen. Netze müssen mit dem Namen des Aufsehers, des Besitzers und dessen Telefonnummer gekennzeichnet sein.
Netzfischen ist im Håtjärn verboten. Bei uns ist die Pluspolare-Karte beim Kauf einer Tageskarte gültig.
Hinweis: Im Stormyrtjärnen ist das Angeln verboten!