Eine Angelerlaubnis berechtigt den Inhaber zum Angeln mit Handangelgeräten (Angelrute, Spinnrute, Fliegenrute und Eisangelrute) sowie zum Schleppangeln mit maximal zwei Zügen vom Boot aus innerhalb des gesamten Fischereigebiets. Angelerlaubnisse sind als Tages-, Wochen- oder Jahreserlaubnisse erhältlich. Angelerlaubnisse sind personengebunden und nicht übertragbar. Achtung! Angeln in fließenden Gewässern ist verboten! Jugendliche unter 16 Jahren dürfen kostenlos mit Handangelgeräten angeln. Eine gültige Angelerlaubnis muss beim Angeln mitgeführt und auf Verlangen den Fischereiaufsichtsbeamten und Inhabern von Fischereirechten vorgezeigt werden.
Angelregeln
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