Zum Angeln im Aplungens FVOF ist ein gültiger Angelschein erforderlich. Erlaubt ist das Angeln mit Handgeräten (Angelrute, Spinnrute, Fliegenrute und Eisangelrute) und maximal zwei Würfe vom Boot aus. Der gültige Angelschein muss beim Angeln mitgeführt und auf Verlangen eines Fischereiaufsehers vorgezeigt werden. Angelscheine sind personengebunden und nicht übertragbar.
Angelregeln
Aplungens FVOF
Gilt für 5 Angelkarten
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