Angelregeln

Espe

Fågelsta säteri

Gilt für 4 AngelkartenZuletzt aktualisiert 8. August 2017

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Angeln ist nur mit Handangelgerät erlaubt. Handangelgerät bezeichnet eine Angelrute, die von Hand geführt wird, wie beispielsweise beim Angeln mit der Hand, beim Eisangeln, Spinnfischen, Fliegenfischen und Schleppangeln. Lebende Köderfische dürfen nicht verwendet werden.

Das Fangen von Krebsen ist verboten.

Das Angelrecht ist persönlich. Nahe Familienangehörige des Angelscheininhabers dürfen jedoch in dessen Begleitung angeln. Als enge Familienangehörige gelten der Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährte und Kinder unter 18 Jahren, die beim Angelscheininhaber oder dem anderen Elternteil gemeldet sind.

Ein Angelschein berechtigt den Inhaber zum Führen eines Bootes auf dem See. Das Boot darf mit einem Elektromotor oder einem Viertaktmotor mit maximal 5 PS angetrieben werden. Das Boot muss an einem dafür vorgesehenen Liegeplatz vertäut werden.

Ein Verstoß gegen die Bestimmungen führt zum Entzug des Angelscheins.

Diese Regeln gelten für