Mindestgröße für Zander und Forelle: 50 cm, für Lachs: 60 cm. Forelle und Lachs stehen vom 1. Oktober bis 1. März unter Schonung. Das Angeln auf Aal und Wels ist verboten.
Die Angelerlaubnis berechtigt zum Angeln mit Handangelgerät und Schleppangeln sowie zum Eisangeln mit Angelgerät (maximal 10 Stück pro Tag und Angelerlaubnis).
Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten kostenlos angeln.