Sportfischereiregeln 1.1 Mindest- und Höchstmaße: Fische unter/über den zulässigen Maßen dürfen nicht an Land gebracht werden. Felchen: Mindestens 27 cm Zander: Mindestens 45 cm, Hecht: Unter 45 cm, über 90 cm. Verbot des Aalangelns. 1.2.1 Schonzeit für Zander vom 15. April bis 31. Mai 1.2.2 Schonzeit für Felchen vom 1. November bis 31. Dezember 1.3.1 Fangbeschränkungen pro Person/Angelschein und Tag: Maximal erlaubte Fangmenge: Zander 1 Stück, Barsch 10 Stück, Hecht 2 Stück. 1.3.2 Angelwettbewerbe: Teilnahmeberechtigung vom 1. September bis 28. Februar nach Anmeldung beim Verein. 3.1 Der RingsjönsFVOF erlaubt das Angeln für die Öffentlichkeit durch den Verkauf von Angelscheinen für das Handangeln. 3.1.6 Angeln ist für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren kostenlos. Ansonsten gelten die gleichen Regeln wie für Karteninhaber.
3.2 Angelscheine sind personengebunden und nicht übertragbar.
3.2.1 Karteninhaber sind verpflichtet, sich über die geltenden Regeln am See zu informieren.
3.3 Angeln ist verboten, da beschädigte Netze oder Ausrüstung nicht in der Nähe von offenen Netzen oder Geräten erlaubt sind. Das Angeln ist innerhalb von 200 Metern von bewohntem Land verboten.
3.4 Der Angelschein berechtigt zum Angeln in allen Bereichen des Ringsjön gemäß den geltenden Bestimmungen. Es ist ausschließlich Handangeln erlaubt. Maximal 4 Ruten pro Boot und 2 Ruten pro Karte. Tiefseeangeln mit Jigging ist verboten. Nur Haken ohne Widerhaken sind erlaubt. Das Angeln mit Lebendködern ist im Ringsjöns Fiskevårdsområde** verboten.
Beim Zurücksetzen von Fischen ist darauf zu achten, dass diese so schonend wie möglich behandelt werden. Das bedeutet, den Fisch mit nassen Händen anzufassen, hochzuziehen und so schnell wie möglich wieder freizulassen. Wenn möglich, sollte der Haken im Wasser gelöst werden. Ist dies nicht möglich, dürfen größere Fische nicht am Kopf oder Schwanz angehoben werden. Beim Angeln mit dem Ziel, den Fisch zurückzusetzen, sollten die notwendigen Hilfsmittel für eine schonende Behandlung bereitgehalten werden.
Der Angelverein Ringsön empfiehlt, beim Zurücksetzen der Fische nicht mit Köder in Tiefen über 9 Metern zu angeln. Wie bei Temperaturen über 20 Grad ist im Interesse des Überlebens der Fische größte Vorsicht geboten.
3.5 Der Angelschein oder die i-Fishing-Kontrollnummer muss bei jedem Angelausflug mitgeführt und auf Verlangen der Polizei oder dem Aufsichtspersonal vorgezeigt werden. Die Karten müssen vor Beginn des Angelns eingelöst werden. Bei der Kontrolle von Angelscheinen müssen die erforderlichen Werkzeuge zur Erleichterung der Kontrolle bereitgehalten werden.
3.6 Die Familienkarte ist nur gültig, wenn alle Personen unter derselben Adresse wie der Käufer gemeldet sind. Die Namen aller Angler müssen ebenfalls auf der Karte vermerkt sein.
3.7 Alle Weißfische wie Rotaugen und Brassen müssen angelandet werden.
4.1 Kontrollgebühren. Verstöße gegen die Punkte 1.2, 1.3 und 3.2–3.7 ziehen eine Kontrollgebühr von 1000 SEK nach sich.