Die Karte berechtigt zum Angeln mit: Spinnrute, Angelrute, Eisangel und 10 Kaiserfischen in den Seen Kolsnaren und Viren. Die Einschränkungen sind auf der Karte rot markiert.
HINWEIS: Das Krebsfischen ist in dieser Angelerlaubnis für diese Seen nicht inbegriffen! Angeln mit laufendem Bootsmotor ist unter keinen Umständen erlaubt. Schleppangeln ist nur mit Elektromotor und gültigem Schleppangelschein gestattet.
Die Karte ist personengebunden. Kinder bis 18 Jahre dürfen begleitet werden. Das Auslegen einer Rotaugenhütte oder eines Kiemennetzes ist nur in Absprache mit dem Inhaber der Angelerlaubnis zulässig.
Das Krebsfischen ist in dieser Angelerlaubnis für diese Seen nicht inbegriffen! Mindestgröße für Zander: 45 cm. Angeln ist nicht näher als 100 Meter an bebauten Stränden oder Badestellen erlaubt.
Die Karte muss beim Angeln mitgeführt und auf Verlangen einem Aufsichtspersonal vorgezeigt werden. Das Angeln mit stationären Geräten, zu dem die Strandbesitzer angehalten wurden, darf unter keinen Umständen gestört werden.