Angelscheine gelten nur für den Bälingesjön-See. Das Angeln im Lillsjön-See ist verboten.
Erlaubt ist ausschließlich das Angeln mit der Rute, maximal drei Ruten pro Person und Angelschein.
Jegliche Verwendung von stationären Geräten ist verboten. Das Anködern mit lebenden Fischen ist gesetzlich verboten. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 16 Jahre dürfen kostenlos angeln. Hechte unter 45 cm und über 70 cm müssen zurückgesetzt werden. Zander unter 40 cm und über 70 cm müssen zurückgesetzt werden.
Alle Karpfen müssen zurückgesetzt werden.
Barsche über 20 cm müssen zurückgesetzt werden.
Pro Person und Tag darf maximal eine Lachsforelle gefangen werden.
Das Angeln auf Aale ist verboten.
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Tiere und Natur.