Angelregeln

Långsele-Höglands FVO

Långsele-Höglands FVO

Gilt für 2 AngelkartenZuletzt aktualisiert 9. Juni 2026

Grundregeln für das Angeln

Der Angler ist verpflichtet, die geltenden Bestimmungen zu lesen und einzuhalten.
Die Angelkarte muss auf Verlangen vorgezeigt werden.
Pro Person und Tag ist nur eine Angelkarte und eine aktiv benutzte Angelrute erlaubt.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren angeln kostenlos in Begleitung eines Erwachsenen/Erziehungsberechtigten mit gültiger Angelkarte (auf dessen Fangquote).

Begrenzung

   Der Fang von Äsche und Forelle ist auf 3 Fische pro Tag und pro Karte begrenzt.
Mindestmaß:   Für Äsche und Forelle gilt ein Mindestmaß von 35 cm.
Angelgerät:   Das Angeln ist nur mit einer handgeführten Angelrute erlaubt.
Fliegenfischerstrecke:   Die Fliegenfischerstrecke beginnt an der Mündung des Gitsån in den Långseleån und verläuft flussabwärts bis zum westlichen Eingang des Naturcampingplatzes. In diesem Abschnitt gilt:

  • Es ist ausschließlich Fliegenfischen mit widerhakenlosen Haken erlaubt.
  • Alle Fische müssen zurückgesetzt werden, ohne Ausnahme.
  • Dies gilt auch für verletzte oder beschädigte Fische.

Angelvorbot
15. April – 31. Mai: Angelverbot wegen der Äschenlaichzeit.
15. September – 15. Oktober: Angelverbot wegen der Forellenlaichzeit.

Diese Regeln gelten für