Regeln 2019
Mit einer Angelkarte (persönlich oder für die Familie) dürfen Sie mit maximal zwei Ruten gleichzeitig auf Fische angeln (Handangeln, Angeln mit der Handangel, Grundangeln und Schleppangeln mit Ruderboot). Jugendliche unter 15 Jahren dürfen ohne Karte angeln (gegen Gebühr). Begleitende ältere Personen müssen jedoch eine eigene Karte mitbringen. Außerdem ist das Angeln vom Eis mit maximal zehn (10) Ausrüstungsteilen erlaubt. Die Ausrüstung muss deutlich mit Namen und Telefonnummer gekennzeichnet sein.
HINWEIS!
Gegen eine Gebühr berechtigt die Karte auch zum Schleppangeln (mit einem Motorboot) mit maximal vier (4) Ködern pro Karte sowie zum Vertikalangeln. Die Karte berechtigt nicht zum Angeln gegen Entgelt.
Angelgebiet
Die Angelkarte gilt für den Väringensee innerhalb der auf der Karte eingezeichneten Grenzen (mit x markiert). Im Gelände an der Mündung des Sees in den Arbogaån sind deutlich sichtbare weiße Grenzmarkierungen an Land und im Wasser angebracht. Das Angeln ist nicht näher als 75 Meter an das Ufer in Richtung Festland oder Insel sowie auf den markierten Flächen südlich des Altwasserarms (Oxholmarna) erlaubt. Entlang des Schilfs ist das Angeln jedoch gestattet, sofern der Schilfrand mehr als 75 Meter vom Ufer entfernt ist. Hinweis: Die 75-Meter-Regel dient unter anderem dem Schutz der Fischerei der Gewässerbesitzer mit ihren mobilen und stationären Fanggeräten sowie der Vermeidung von Störungen jeglicher Art auf den zum Wasser hin gelegenen Grundstücken. Bei Verstößen gegen die oben genannten Regeln erlischt das Fischereirecht. Ausnahmen von der 75-Meter-Regel: Im Meerengenabschnitt südlich von Kägleholm ist das Angeln außerhalb von 30 Metern vom Ufer/der Küstenlinie von Kofothällen im Westen bis Kägleholmsbron im Osten erlaubt. Vom Boot aus darf in Arrudviken bis zur Mündung des Dyltaån westlich der gestrichelten Linie auf der Karte zwischen Stora und Lilla Lövholmen direkt ans Ufer gefischt werden. Eisangeln ist bis zum Ufer erlaubt, sofern der Abstand zum Ufer 75 Meter nicht überschreitet.
Nicht erlaubte Ausrüstung:
Fliegende Otter (ausgenommen sind sogenannte Paravans zum Ausbringen oder Ablassen der Sinkschnur), hervorstehende Zanderwürfel, Scheren, Netze, Köder und Käfige jeglicher Art. Im Winter ist es jedoch erlaubt, Köderfische für Angler in gekennzeichneten, mit Namen und Telefonnummer versehenen Köderbehältern zu fangen.
Angelöffnung
Barsch: max. 38 cm; Hecht: min. 45 cm, max. 75 cm; Zander: min. 45 cm, max. 75 cm
Fangquote
Maximal 4 gefangene Zander pro Angelschein und 24 Stunden. Angehakte Rapfen müssen sofort zurückgesetzt werden.
Angelschein und Ausweis müssen beim Angeln mitgeführt und auf Verlangen des Aufsichtspersonals oder des Gewässerbesitzers vorgezeigt werden. Andernfalls kann die Angelerlaubnis entzogen und Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Bei Verlust eines gültigen Angelscheins ist das Aufsichtspersonal berechtigt, die Angelausrüstung, den Fang und unter bestimmten Umständen auch das Boot zu beschlagnahmen und eine Gebühr für die Kontrolle zu erheben.
Als Familie gelten Personen, die dauerhaft unter derselben Adresse wohnen und einen gemeinsamen Haushalt führen.