Zum Angeln in diesem Gebiet ist ein gültiger Angelschein erforderlich. Dieser muss beim Angelausflug mitgeführt und auf Verlangen einem Fischereiaufseher vorgezeigt werden. Bei Verstößen gegen die Angelregeln des Vereins wird eine Gebühr erhoben. Angeln mehrere Personen vom selben Boot aus, ist für jede Person ein Angelschein erforderlich oder für den Bootsführer zusätzlich zum Bootsführerschein eine gültige Jahreslizenz.
Erlaubte Angelmethoden
- Spinnfischen, Fliegenfischen, Eisangeln
- Schleppangeln, Schleppangeln mit maximal 6 Ruten pro Boot
- Angeln, Angeln auf Schwarzbarsche, Eisangeln mit maximal 10 Ruten
- Langleinenfischen mit maximal 100 Haken
Strafgebühr bei Verstoß: 500 SEK
Weitere Angelregeln
- Angeln in Fließgewässern ist verboten
- Forellenangeln ist vom 1. Oktober bis 31. März verboten
- Mindestgröße für Forellen: 45 cm
Strafgebühr bei Verstoß: 2000 SEK
Personen unter 15 Jahren dürfen ohne Angelschein angeln.
Um die Erholung am See zu fördern, ist Rücksichtnahme auf die Anwohner zu nehmen. Selbstverständlich sind die Grundstückseigentümer vor dem Angeln vom Ufer oder von Stegen zu konsultieren. Wir sollten uns auch daran erinnern, dass es kein Recht, sondern ein Privileg ist, an und um unsere Seen fischen und uns aufhalten zu dürfen, und uns dementsprechend zu verhalten.