! Nur Fliegenfischen !
Für das Fliegenfischen in diesem Gebiet gelten besondere Regeln. Erwerben Sie eine Angelerlaubnis nur, wenn Sie unsere Regeln und Bedingungen akzeptieren.
Regeln für den Brännvinsdamm
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Angeln ist ohne gültige Angelerlaubnis verboten!
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Unbeschädigte Fische dürfen zurückgesetzt werden.
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Nur widerhakenlose Haken.
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Nur Fliegenfischen ist erlaubt.
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Pro Angler ist nur eine Rute gleichzeitig erlaubt.
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Alle gefangenen Fische müssen gewogen und nach Gewicht bezahlt werden. Die Bezahlung muss spätestens am selben Tag nach dem Angeln erfolgen.
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Am Eingang des Staudamms befindet sich eine Waage, die benutzt werden muss.
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Die Angelerlaubnis muss auf Verlangen eines Aufsichtspersonals oder einer anderen autorisierten Person am Angelplatz vorgezeigt werden.
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Angelerlaubnisse sind personengebunden und nicht übertragbar. Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Kontrolle Ihres Angelscheins einen Ausweis vorzeigen müssen (Führerschein, Personalausweis, Reisepass oder anderes Ausweisdokument).
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Bei einer Kontrolle muss das Angeln vorübergehend eingestellt werden. Der Angelschein und alle gefangenen Fische müssen dem Kontrolleur vorgelegt werden.
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Wir behalten uns das Recht vor, Taschen etc. zu kontrollieren.
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Angeln ist nur vom Ufer aus erlaubt, nicht von einem Boot oder ähnlichen schwimmenden Geräten.
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Gehen Sie sorgsam mit der Natur um und benutzen Sie die Mülleimer und Grillplätze.
HINWEIS: Verstöße gegen die Angelbestimmungen werden von den zuständigen Behörden verfolgt. Das Gebiet wird von Angelinspektoren überwacht.
Regeln für Vinneå
Das Gebiet umfasst einen naturbelassenen Abschnitt des Vinneå, der vor etwa 10 Jahren mit EU-Fördermitteln renaturiert wurde.
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Nehmen Sie Rücksicht auf Grundstücks- und Parzellenbesitzer und respektieren Sie das öffentliche Zugangsrecht.
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Angeln ist nur innerhalb dieser Grenzen erlaubt.
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Fische, die im Fluss gefangen werden, müssen gefangen und wieder freigelassen werden.
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Nur Fliegenfischen ist erlaubt.