Die Angelerlaubnis gilt für das Angeln mit Handgeräten. Mindestgröße für Forellen und Saiblinge: 30 cm
Pro Angelerlaubnis dürfen maximal 2 Fische gefangen und behalten werden. Netzfischen ist verboten.
Angelregeln
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Die Angelerlaubnis gilt für das Angeln mit Handgeräten. Mindestgröße für Forellen und Saiblinge: 30 cm
Pro Angelerlaubnis dürfen maximal 2 Fische gefangen und behalten werden. Netzfischen ist verboten.
Diese Regeln gelten für