Personen unter 18 Jahren dürfen kostenlos angeln. Angeln ist mit Handangelgeräten erlaubt, d. h. mit Angelrute, Spinnrute oder beim Eisangeln mit jeweils einem Gerät. Das Angeln mit Netzen oder vom fahrenden Motorboot aus (Schleppangeln) ist verboten.
Das Angeln auf Krebse und Aale ist verboten!
Die Fischerei wird von Fischereiaufsehern kontrolliert, die nach entsprechender Schulung vom Kreisverwaltungsrat des Landkreises Västra Götaland ernannt wurden. Sie haben die Befugnisse von Polizeibeamten und können bei illegaler Fischerei eingreifen, beispielsweise durch Beschlagnahme von Gegenständen oder Kontrolle des Fangs, der Angelausrüstung oder der auf dem See benutzten Boote. Für Informationen zu den Angelbestimmungen oder anderen Naturinformationen wenden Sie sich bitte vertraulich an den Fischereiaufseher. Bei der Ausübung ihres Dienstes tragen die Fischereiaufseher eine Polizeimarke und einen Dienstausweis sowie die Ernennungsurkunde des Kreisverwaltungsrats.