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Angelscheine sind personengebunden (Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen mit dem Angelschein eines Erziehungsberechtigten in ihrer Begleitung angeln) und berechtigen zum Angeln mit Handgeräten: Angeln, Spinnfischen, Schleppangeln, Eisangeln und Angeln mit Handangeln. Beim Angeln dürfen maximal sieben verschiedene Ausrüstungsgegenstände verwendet werden.
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Das Angeln auf Langusten ist verboten.
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Der Angelschein ist nicht übertragbar. Beim Angeln muss der Angelschein zusammen mit einem Ausweis auf Verlangen dem Angelaufsichtspersonal vorgezeigt werden. Dieses gibt Ihnen gerne Tipps und Ratschläge für erfolgreiches Angeln.
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Angeln ist nur für den Eigenbedarf erlaubt.
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Fangen Sie nicht mehr Fische, als Sie verarbeiten können.
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Nehmen Sie Rücksicht auf die Natur. Beachten Sie die Brandgefahr und vermeiden Sie Müll.
Gilt auch für den Barschteich
Für diesen See ist ein separater Angelschein erforderlich. Erlaubt sind nur Spinnfischen und Fliegenfischen. Maximal 2 Fische pro Angelschein. Jegliches Angeln mit Ködern wie z. B. Grundangeln ist verboten. Garnelen, Powerbait oder Ähnliches sind erlaubt.