Allgemeine Bestimmungen zum Angeln im Björkvattnets FVOF
Angler sind selbst dafür verantwortlich, sich über die geltenden Bestimmungen und Regeln zu informieren.
Geangelt werden darf nur mit Sportfischerausrüstung, maximal eine Angelrute pro Angelschein.
Angelscheine sind personengebunden und nicht übertragbar.
Angelscheine müssen beim Angeln mitgeführt und auf Verlangen dem Aufsichtspersonal/den Inhabern der Angelrechte vorgezeigt werden.
Angeln ist für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre kostenlos.
Angelregeln
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Angelverein in Nässbäcken
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Verbot des Angelns mit lebenden Köderfischen, Langleinen, Ottern, Stehhaken und Netzen
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Während der Laichzeit der Forellen ist das Angeln in Fließgewässern vom 1.9. bis 31.10. verboten
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In einigen Gewässern gilt zeitweise ein Angelverbot, bei dem Fische zurückgesetzt werden müssen. Bekanntmachung durch Hinweisschilder am Gewässer
Ab dem 1. Januar 2026 gilt für das Angeln im Björkvattnets FVOF nur noch eine Jahreslizenz zum Preis von 700 SEK pro Kalenderjahr. Die Lizenz gilt für Ehepaare bzw. Lebenspartner. Das Angeln auf Otter im Björkvattnet-See ist ebenfalls inbegriffen.
Angeln ist für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre kostenlos.