Angelregeln

Gunnilbo FVOF

Gunnilbo FVOF

Gilt für 2 Angelkarten

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  1. Zum Angeln im Fischereischutzgebiet Gunnilbo mit den Seen Övre Gävjan, Kalven, Nedre Gävjan, Dammängsån, Fantebosjön, Bockhammarsån, Dammen, Erlandsbobäcken, Stora Kedjen, Lilla Kedjen und Gunnilboån ist eine gültige Angelerlaubnis erforderlich.

  2. Angeln ist für Jugendliche unter 18 Jahren kostenlos.

  3. Angelerlaubnis und Angelschein müssen beim Angeln mitgeführt und auf Verlangen der Polizei oder des Fischereiaufsehers vorgezeigt werden. Ein gültiger Ausweis ist zum Identitätsnachweis mitzuführen.

  4. Mit dem Erwerb einer Angelerlaubnis ist das Angeln mit einer Einhandrute, einem Rotaugenköder oder einem 15-Zoll-Angelköder erlaubt. Beim Schleppangeln darf pro Angelerlaubnis nur eine Rute verwendet werden.

  5. Das Fischen mit Netzen und Hechtscheren sowie das Krebsfischen ist im gesamten Fischereischutzgebiet verboten. Inhaber von Fischereirechten dürfen im gesamten Fischereimanagementgebiet Netze auslegen und Fallen verwenden, das Krebsfischen ist jedoch nur in ihren eigenen Fischereigewässern erlaubt. Das Netzverbot gilt vom 1. Juni bis zum 31. August. Netze, Käfige und Fallen müssen deutlich gekennzeichnet und mit Namen und Telefonnummer versehen sein.

  6. Die Mindestgröße für Zander und Forelle beträgt 45 cm. Zu kleine Fische müssen tot oder lebendig zurückgesetzt werden.

  7. Fänge müssen auf Verlangen eines Aufsichtsbeamten oder Polizeibeamten vorgezeigt werden.

  8. Angeln ist nur für den Eigenbedarf erlaubt.

  9. Schonzeit: Forellen sind in Fließgewässern von September bis Oktober geschützt, und Zander dürfen im Mai nicht befischt werden.

  10. Verstöße gegen die oben genannten Fischereiregeln werden mit einer Kontrollgebühr von 1.000 SEK geahndet. Beschlossen am 10.06.2020

Diese Regeln gelten für