Angelregeln

Kallöns FVOF

Kallöns FVOF

Gilt für 4 AngelkartenZuletzt aktualisiert 20. Juli 2026

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Tageskarte

Gültig für 24 Stunden

Max. 4 Angeln pro Person

Max. 4 Angeln pro Boot

Seitwärts laufende Oberflächenköder sind verboten.

Beim Zurücksetzen des Fisches muss dieser so schonend wie möglich zurückgesetzt und anschließend vorsichtig in den See zurückgelegt werden. Das Angeln mit lebenden Fischen ist verboten.

Jegliches Markieren von Fischen ist ebenfalls verboten.

Wochenkarte Max. 4 Angeln pro Person

Max. 4 Angeln pro Boot

Seitwärts laufende Oberflächenköder sind verboten.

Beim Zurücksetzen des Fisches muss dieser so schonend wie möglich zurückgesetzt und anschließend vorsichtig in den See zurückgelegt werden. Das Angeln mit lebenden Fischen ist verboten.

Jegliches Markieren von Fischen ist ebenfalls verboten.

Jahreskarte

Max. 4 Angeln pro Person

Max. 4 Angeln pro Boot Seitwärts laufende Oberflächenköder sind verboten.

Jahreskarte Beim Angeln mit „Catch and Release“ müssen die Fische so schonend wie möglich zurückgesetzt und anschließend behutsam in den See zurückgelegt werden. Lebendfischangeln ist verboten. Jegliche Markierung von Fischen ist ebenfalls verboten.

Jahreskarte – Grundstückseigentümer Kallön

Pfähle für Köderfische und Netze müssen mit Namen und Grundstücksbezeichnung gekennzeichnet sein. Kinder und Enkelkinder der Grundstückseigentümer mit ihren Familien (die ebenfalls angeln dürfen) müssen nachweisen können, zu welchem Grundstück sie gehören, z. B. durch Vorzeigen einer Jahreskarte.

Gäste angeln in Begleitung des Grundstückseigentümers. Maximal 4 Ruten pro Person. Maximal 4 Ruten pro Boot. Seitwärts fahrende Oberflächenköder sind verboten. Lebendfischangeln ist verboten. Jegliche Markierung von Fischen ist ebenfalls verboten.

Diese Regeln gelten für