Foxens FVOF

  Foxen Stora Le FVOF

Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

Allgemein:
Zum Angeln in den Gewässern der Fischereischutzgebiete Foxen und Struven-Stora Le ist eine Angelerlaubnis erforderlich.
Der Angelschein ist personengebunden und nicht übertragbar.
Nur Handwerkzeuge sind erlaubt.
Die Angellizenz berechtigt nicht zum Krebsfang.
Personen unter 16 Jahren dürfen ohne Angelschein angeln.
Bei einer Kontrolle kann eine Gebühr von 1.000 SEK erhoben werden, wenn kein gültiger Angelschein vorgelegt werden kann.


Gebiete mit eingeschränkten Fischereirechten:
Innerhalb des Gebiets, in dem die Fischereilizenz verkauft wird, gibt es 2+1 Bereiche, in denen das Angeln nicht gestattet ist.
1 - Nördlicher Teil von Foxen
2 - Fischfarm V:a Fågelvik
In diesen beiden Gebieten ist das Angeln im Zeitraum vom 1. Mai bis 31. Oktober nicht gestattet, außer für Inhaber von Fischereirechten und Käufer von Local Cards.
3 - Die Gegend um den Holmerud River.
Im Gebiet Stuven-Stora Le FVOF werden Fischereirechte benötigt.
Alle dort gefangenen Forellen müssen wieder freigelassen werden.

Methoden:
Nur Handwerkzeuge sind erlaubt.
Beim Schleppangeln gilt eine Höchstgrenze von 4 Ruten pro Angelschein.
Für andere Angelarten gilt eine Höchstgrenze von 2 Ruten pro losem Angelschein. Tiefseemontagen und Paravane sind nicht erlaubt.

Fangbeschränkungen:
Maximale Länge des Hechts: 80 cm.
Die Mindestgröße für Zander beträgt 45 cm.
Maximal 2 Zander und 2 Hechte pro Tag und Angler.
Schonzeit für Zander mit Zanderfangverbot; 1. Mai - 15. Juni.
Die Mindestgröße für Forellen/Lachse beträgt 60 cm.

Weitere Regeln:
Laut Beschluss des County Administrative Board ist das Krebsfischen seit dem 1. Januar 2020 verboten.

Angelschein und lokale Karte:
Für Inhaber von Fischereirechten ist das Angeln innerhalb des Gebiets kostenlos. Fischereirechtebescheinigungen (Angelkarten) sind nicht erforderlich; es genügt, bei Kontrollen Ihren Namen und das Grundstück, für das Sie Fischereirechte besitzen, angeben zu können. Als Inhaber von Fischereirechten können Sie Gäste kostenlos mitbringen. Personen, die innerhalb des Fischereiverwaltungsgebiets wohnen, aber keine Fischereirechte besitzen, können eine lokale Karte erwerben.

Fischereiaufsicht:
Dies geschieht durch einige der vom Verband ernannten Aufsichtspersonen. Die Fischereiaufsicht kann auch extern vergeben werden.

Angeln:
Das Fischereirecht ist vom Eigentum an Gewässer und Ufer getrennt. Das bedeutet, dass man nicht automatisch Fischereirecht besitzt, nur weil man ein Stück See oder Ufer besitzt. Um Fischereirechte zu haben, müssen diese im Grundbuch eingetragen sein. Es genügt nicht, dass die Fischerei im Kaufvertrag erwähnt wird. Änderungen der Fischereirechte können nur durch einen Beschluss der Fischereibehörde (Lantmäteriet) vorgenommen werden.
Das Fischereirecht richtet sich nach den Dorfgrenzen. Daher können Sie Fischereirechte besitzen, ohne Strand- oder Wasserrechte zu haben, und Sie können auch außerhalb des Ufers eines anderen Grundstücks fischen. Bei einem ungeteilten Fischereirecht haben Sie das Recht, überall in den Fischereigewässern des Dorfes zu fischen, unabhängig davon, auf welchem Grundstück es sich befindet.
Bei der Einrichtung eines Fischereimanagementgebiets wird eine Untersuchung der Fischereirechte durchgeführt und eine Liste der Fischereirechte erstellt. Diese Dokumente geben Auskunft darüber, welche Grundstücke Fischereirechte im Fischereimanagementgebiet besitzen, ob es sich um individuelle (geteilte) oder gemeinsame (ungeteilte) Fischereirechte handelt und welchen Anteil jedes Grundstück an den Fischereigewässern des Fischereimanagementgebiets hat.


2026-05-07 | https://www.ifiske.se/de/angelkarte-foxen-stora-le.htm?rules=1475 | www.ifiske.se
 Ihr Warenkorb ist leer.
Välj språk SvenskaSelect language EnglishSprache auswählen DeutschValitse kieli Suomi