Allgemeine Regeln Sportfischereiregeln 2023 zum Ausdrucken Regeln für das Sportfischen 2023 Das Angeln darf nur mit Sportfischerausrüstung, max. einer aus der Hand mitgebrachten Angelrute pro Karteninhaber, also nicht mit Langleine, Stipphaken und Bindfaden erfolgen Das Angeln mit einem Boot oder anderen schwimmenden Fahrzeugen ist nur in bestimmten Seen erlaubt, siehe jeweiliges Fischereimanagementgebiet Der Angelschein ist personengebunden und nicht übertragbar Der Angelschein ist beim Angeln mitzuführen und auf Verlangen dem Fischereiaufsichtsbeamten vorzuzeigen Fischer müssen die geltenden Gesetze und Vorschriften sowie die vom FVO erlassenen Regeln kennen Ein Verstoß gegen die genannten Vorschriften führt zum Verlust der Fischereirechte und kann zu Kontrollgebühren oder Strafverfolgung führen Jugendliche unter 18 Jahren benötigen keinen Angelschein Das Befahren bestehender Straßen erfolgt auf eigene Gefahr In Gebieten mit Plantagen oder jungem Wald- und Ackerland ist der Rollerverkehr verboten
Hissmofors fvo Im Umkreis von 100 m um die Staudämme des Kraftwerks ist das Angeln verboten (aus Sicherheitsgründen) Verbot des Angelns von den Autobahnbrücken aus (Risikofischerei und eine Frage der Verkehrssicherheit) Kostenloses Angeln mit der Angelrute in Avaviken, Dvärsätt und Bånntjärn (östliche Hälfte)
Granboforsens Fvo Ziehen Sie Äschen und Forellen kleiner als 35 cm zurück Verwenden Sie beim Angeln keine Otterhaken oder mehr als drei Haken Masken- und Bleiverbot Das Angeln auf Äschen ist vom 15. April bis 31. Mai verboten Forellenangeln ist vom 1. September bis 31. Oktober verboten Das Angeln vom Boot aus ist vom 1. September bis 31. Oktober verboten Maximal 5 Fische pro Angelmöglichkeit (24 Stunden)
Lower Långans fvo Mindestgröße für Äschen und Forellen: 35 cm. Alle Forellen und Äschen, die die Mindestgröße unterschreiten, müssen unabhängig vom Zustand der Fische wieder ausgesetzt werden Angelverbot vom 15. April bis 31. Mai und vom 1. September bis 31. Oktober Maximaler Fang 5 Fische/Tag
Gysens Fvo Mindestgröße der Forelle 25 cm. Forellen, die die Mindestgröße unterschreiten, müssen erneut ausgesetzt werden Das Forellenangeln ist vom 1. September bis 31. Oktober nicht gestattet in: - fließendes Wasser - Seen und Robben in einem Umkreis von 200 Metern um ihren Zu- oder Abfluss
Åkersjöns Fvo Pachtgewässer zum Sportfischen sind die Seen Åkersjön und Åkerån Forellen mit einer Gesamtlänge von weniger als 35 cm dürfen nicht gefangen werden. Forellen, die den Anforderungen nicht genügen, müssen unabhängig vom Zustand erneut ausgesetzt werden Vom 1. September bis 31. Oktober ist das Angeln in Åkerån und im See Åkersjön in einer Entfernung von 200 m von der Ein- und Ausmündung der Flüsse und Bäche des Sees Åkersjön verboten Rückstau fvo Angeln ist im Stora Bakvattnet erlaubt Das Angeln ist im Bakvattensån von Stora Bakvattnet bis Edbladsforsen, in Björkbäcken und Margitbubäcken sowie in Lilla Bakvattnet verboten Regeln und Angelinformationen für Gunnarvattnet, Rörvattnet-Skogsjö und Valsjön fvo Regeln für das Sportfischen Gunnarvattnet, Rörvattnet-Skogsjö und Valsjöns fvo
2025-12-17 | https://www.ifiske.se/de/angelkarte-fiskevagenkortet.htm?rules=150 | www.ifiske.se |