Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.
Kultsjöåns FVO bietet Sportfischen mit Ausnahme der unten aufgeführten Bestimmungen an.
Das Gebiet steht ausschließlich dem Sportfischen zur persönlichen Nutzung zur Verfügung.
Das Angeln ist nur mit einer (1) Handangel mit Schnur und maximal 3 Haken erlaubt.
Die Karte ist persönlich und muss mitgeführt und auf Verlangen von Fischereiinspektoren und Fischereirechtsinhabern vorgezeigt werden.
Der Angelschein gilt auch für Kinder, die im Laufe des Kalenderjahres das 16. Lebensjahr vollenden oder jünger sind.
Familienkarten sind nur für Personen gültig, die unter derselben Adresse gemeldet sind, wobei alle Personen namentlich aufgeführt sein müssen (gilt nicht für Kinder unter 16 Jahren) und eine Kopie/ein Foto des Fischereischeins mitgebracht werden muss.
Die Mindestgröße für Forellen/Saiblinge beträgt 30 cm.
In den fließenden Gewässern des Kultsjöån besteht während der Laichzeit vom 15.9. bis 15.10. ein absolutes Fischereiverbot. Ausnahmen bilden die Seen Bielite, Gaskelite und Vuollelite, bei denen zum Schutz der Fischvermehrung an jedem Zu- und Ablauf eine Fischereiverbotszone von 100 Metern besteht.
Allgemeine und lokale Vorschriften sowie die zulässigen Bereiche sind im Einzelhandel und auf ifiske.se erhältlich.
Denken Sie daran, die empfindliche Bergnatur zu schützen (nicht stören oder zerstören) und respektieren Sie die Vorfahrt!