Törn och Törngöls FVOF

  Törn och Törngöls FVOF

Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

Pro persönlichem Angelschein ist das Angeln nur mit 1 aktiven Wurf- oder Angelrute gestattet.

Hecht: 40 cm – 75 cm.

Pro Tag und Person dürfen maximal 2 Hechte gefangen werden.

Zander: 45 cm – 60 cm.

Pro Tag und Person dürfen maximal 2 Zander gefangen werden.

Barsche, die länger als 38 cm sind, dürfen nicht gefangen werden.

Schleppangeln ist nur mit erworbenem Angelschein gestattet. Trolling-Tageskarte . Trolling ist zwischen dem 1. Mai und dem 15. Juni nicht erlaubt.

Beachten Sie auf der Karte , wo in Fiske in der Saison geangelt werden darf. Der Angelschein ist nur auf nicht zugefrorenen Seen gültig. Der Angelschein ist persönlich und nicht übertragbar und muss auf Verlangen einem Inspektor vorgelegt werden. Bei Verstößen gegen diese Vorschriften kann gemäß dem Gesetz (1981:533) über Fischereischutzgebiete eine Inspektionsgebühr erhoben werden. Angeln ohne gültigen Angelschein ist illegal und verstößt gegen das Fischereigesetz (1993:787). Die Fischereiinspektoren haben das Recht, die gesamte verwendete Ausrüstung zu beschlagnahmen, und Angeln ohne Genehmigung kann zu einer Anzeige bei der Polizei führen.


Um ein Boot im See Törn oder Törngöl zu Wasser zu lassen, muss es abgespült werden, um die Ausbreitung invasiver Pflanzen zu verhindern. Weitere Informationen erhalten Sie bei der schwedischen See- und Wasserbehörde.


2025-12-20 | https://www.ifiske.se/de/angelkarte-torn-och-torngols-fvof.htm?rules=1824 | www.ifiske.se
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