Skagerns FVOF

  Skagerns FVOF

Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

20260307

Vereinigung für Fischereischutzgebiete im Skagerrak

www.skagern.com

Skagerrak-See

Angelregeln für die Öffentlichkeit

Zum Angeln mit Handgeräten (Angeln mit der Rute, Angeln mit der Angelrute, Eisangeln usw.) von einem treibenden Boot oder einem anderen schwimmenden Fahrzeug aus ist ein Angelschein erforderlich.
(siehe Angelerlaubnisse für die Öffentlichkeit)

Das Angeln ist im gesamten Skagerrak vom Ufer aus mit dem Boot erlaubt, außer in den Sperrzonen der Flüsse Hovaån und Letälven.

Regeln für Käufer von Angelscheinen

• Mindest-/Maximalmaße des Hechts: 50/75 cm
• Zander min./max. Größe 50/70 cm
• Maximale Sitzstangengröße 38 cm
• Pro Angelschein und Tag dürfen maximal 10 Barsche behalten werden.
• Pro Angelschein und Tag dürfen maximal 2 Hechte behalten werden.
• Pro Angelschein und Tag dürfen maximal 4 Zander behalten werden.

Alle Fische, die freigelassen werden sollen, müssen unabhängig von ihrem Zustand in den See zurückgesetzt werden.

Wenn der Fisch nach Einschätzung so stark geschädigt ist, dass er wahrscheinlich nicht überleben wird, sollte er vor dem Freilassen schnell getötet werden.

Angelscheine für die Öffentlichkeit
200:- für die Tageskarte (24 Stunden)
600:- Wochenkarte (7 Tage)
1500:- Jahreskarte (365 Tage)

Schleppangeln mit maximal 10 Ruten in einem Boot (Boot in Bewegung) (die Person, die beim Angeln eine Rute hält, muss einen Angelschein besitzen).
Für Angelarten wie Spinnfischen, Angeln, Eisfischen, Vertikalangeln usw. benötigt jeder Angler einen Angelschein.
Rudern, Elektromotor oder Verbrennungsmotor sind erlaubt.

Kostenloser Angelschein inklusive Handangelgerät für Jugendliche bis 18 Jahre.
Die kostenlose Angelkarte unterliegt den übrigen für das Skagerrak geltenden Bestimmungen.

Kostenlose Angelscheine müssen auf ifiske.se erworben werden.

Regeln für alle (Besitzer von Fischereirechten und Käufer von Angelscheinen)

• Alle gefangenen Forellen/Lachse müssen freigelassen werden.
(Gilt nicht für Inhaber von Fischereirechten, z. B. im Falle des Fischens, aber hier gilt der gesunde Menschenverstand)


• Fangverbot für Zander vom 15. April bis zum 15. Juni. Dies gilt für die gesamte Laichzeit.
(Kein Netzverbot und keine Freilassungspflicht für Inhaber von Fischereirechten, aber hier muss der gesunde Menschenverstand walten, d. h. man sollte während des Zeitraums auf die Netzfischerei verzichten, damit sich der Zanderbestand optimal vermehren kann.)


• Die Meldepflicht für Fänge gilt für alle, die bei iFiske eine Angellizenz erwerben.
Alle, die mit Netzen fischen, müssen ihre Fänge pro Saison an skagernsfvof@gmail.com melden.
Dies wird für jede Jahrestagung zusammengestellt.

Netzfischerei oder Langustenfischerei ist nicht für die Öffentlichkeit zugänglich, sondern dem Inhaber oder Pächter der Fischereirechte vorbehalten.
Nur das Angeln mit Handgeräten (einschließlich Schleppangeln) ist für den Inhaber einer Angellizenz erlaubt.

Ausfüllen eines Angelscheins

Der Name des Käufers der Angellizenz muss auf der Angellizenz erscheinen, die dem Käufer beizufügen ist.

Als Adressangabe genügen die Angabe des schwedischen Wohnsitzes oder des Herkunftslandes des Käufers. Dies dient der Verhinderung von Weiterverbreitung.
Der Käufer muss beim Kauf einer Angellizenz keinen Ausweis vorlegen; dies geschieht durch den Fischereiaufseher bei der Kontrolle am See.

Der Käufer der Angelerlaubnis legt selbst fest, ab welchem Datum er angeln möchte. Dieses Datum muss in die Zeile „Gültig ab…“ eingetragen werden.
und zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht offen gelassen wurde.

Verkäufer von Angelscheinen an die Öffentlichkeit:

https://www.ifiske.se/fiske-skagern.htm

Tourismusbüro Degerfors 69380 Degerfors, 0586-48160

Tourismusbüro Kristinehamn 68100 Kristinehamn, 0550-88187

Tourismusbüro Laxå 69592 Laxå, 0584-10920 (saisonal geöffnet)

Otterberget's Bad & Camp. 54891 Hova ,0506-33127 (15. April - 31. Oktober)

Skagerns Camp & Leisure 69030 Laxå, 0506-33040, (1. Mai – 30. September)

Ica Near / Torget 69370 Åtorp, 0586-730396

Ohlsson Sune Borgnäs 54892 Hova, 0506-34040

Ica Gullspång 54730 Gullspång, 0551-20003

Svedrins Garten Rudskoga 68196 Kristinehamn, 0706333431

Ingo/Lisas Kneipe Hova 54891 Hova, 0506-35440

Regeln für Inhaber von Fischereirechten

Angelschein
Für Inhaber von Fischereirechten: 50 SEK/Jahr, am einfachsten zu erwerben unter https://www.ifiske.se/fiske-skagern.htm

Rahmen für die Aktivität :

a) die Satzung des Vereins und die Beschlüsse der Generalversammlung
b) das Fischereischutzgebietsgesetz (LOFO 1981:533)
c) Fischereigesetz (1993:787) Abschnitt 9 Das Fischen in privaten Gewässern ist Sache des Grundstückseigentümers.

Inhaber der Fischereirechte sind:

Eigentümer eines Grundstücks mit Fischereirechten gemäß der Fischereirechteliste des Verbandes (ursprünglich recherchiert und erstellt von Lantmäteriet).

Rechte des Fischereirechtsinhabers:

a) Inhaber von Fischereirechten, die ihr Fischereirecht ausüben, müssen eine Fischereirechtsbescheinigung (vorzugsweise unter ifiske.se) „wie in den Statuten festgelegt“ erwerben.
b) Fischen mit Handgeräten und mobilen Fanggeräten (Netzen/Fallen/Krabbenkäfigen) in eigenen Gewässern.
c) Fischen mit Langustenfallen in einem Abstand von mindestens 200 Metern vom Land und 500 Metern von den größeren Inseln (Falebuholmen, Bergsholmarna und Gullön).
d) Fischen mit beweglichen Fanggeräten wie Kiemennetzen in anderen Gewässern, mit einem Abstand von mindestens 200 Metern vom Land und 100 Metern von den größeren Inseln (Falebuholmen, Bergsholmarna und Gullön).
e) Das Recht, wie oben beschrieben zu fischen, gilt auch für den Ehepartner/Lebensgefährten und die Kinder des Inhabers der Fischereirechte.
f) Fischen mit Handgeräten vom Boot aus auf anderen Gewässern, ausgehend von der Küste und hinaus.

Beachten Sie, dass das Fischen gemeinschaftlich über einen Gemeinschaftsverein oder direkt nach dem Gesetz über die Verwaltung von Gemeinschaftsflächen erfolgen kann.

Pflichten des Fischereirechtsinhabers

a) Mitglieder, die angeln gehen, müssen eine Angelerlaubnis erwerben (gilt für alle Angeltätigkeiten).
b) Netzfischerei, Mindestlänge (13 Windungen = 46 mm Angelrute, ausgenommen Kiemennetze), Höchstlänge 120 m pro Fischereirecht
c) Werkzeuge und Ausrüstung müssen deutlich mit einer individuellen Kennzeichnung versehen sein. Die Kennzeichnung muss Name, Telefonnummer und Eigentumsbezeichnung enthalten.
d) An beiden Enden des Netzes müssen Netze angebracht und mit einer gut sichtbaren Flagge markiert sein. Der Abstand zwischen Wasseroberfläche und Flagge muss mindestens 1 Meter betragen; im westlichen Sektor ist eine Doppelflagge, im östlichen Sektor eine Einzelflagge erforderlich.
e) Inhaber von Fischereirechten sind verpflichtet, auf Verlangen eines Fischereiaufsehers einen Ausweis und Dokumente vorzulegen, die ihre Fischereirechte belegen.

Pool-Schwimmhilfen:

Nicht zur Verwendung im Skagerrak zugelassen.

Regeln für den Langustenfang (gültig bis auf Weiteres während der Fischereischutzmaßnahmen)

a) Das Fischen von Langusten ist nur Inhabern/Pächtern von Fischereirechten gestattet.
b) Freie Anzahl der Zahnräder
c) Die Krebssaison gilt ganzjährig bis auf Weiteres.
d) In anderen Gewässern verwendete Krebskäfige müssen vor ihrer Verwendung im Skagerrak desinfiziert werden.
e) Langusten dürfen nur in Fischereigewässern gefangen werden, die zum eigenen Grundstück des Eigentümers (ungeteiltes Gewässer) oder zu seinem eigenen Eigentum (geteiltes Gewässer) gehören, oder in einem Abstand von mindestens 200 Metern vom Land und 500 Metern von den größeren Inseln (Falebuholmen, Bergsholmarna und Gullön).
f) Jedes Fanggerät muss mit Namen, Telefonnummer und Grundstücksbezeichnung gekennzeichnet sein; Krebsfallen, die an einer Verbindungsstelle angebracht sind, müssen mit Netzseifen gekennzeichnet sein.

Einzelne Krebsteiche sollten deutlich gekennzeichnet werden, zum Beispiel mit einer schwimmenden Kugel in einer gut sichtbaren Farbe.
Das Fischereigebiet erstreckt sich vom Unterlauf des Kraftwerks in Letälven und dem gesamten Skagerrak bis zur Brücke vor dem Kraftwerk in Gullspång.

Regeln für Pächter von Fischereirechten
Es muss ein Pachtvertrag unterzeichnet werden (drei Ausfertigungen: für den Inhaber der Fischereirechte, den Pächter und den Verband des Fischereischutzgebiets). Bei gemeinsamer Fischerei müssen alle Partner der Verpachtung eines Teils der Fischereirechte zustimmen.

Es gibt zwei Arten von Pachtverträgen: landwirtschaftliche Pachtverträge und kommerzielle Fischereipachtverträge.

Landwirtschaftliche Pacht oder Pacht für die kommerzielle Fischerei. (Fischereigesetz § 16). Pachtverträge für die kommerzielle Fischerei werden durch das Gesetz (1957:390) über Fischereipachtverträge geregelt, das eine ähnliche Struktur wie die Bestimmungen über landwirtschaftliche Pachtverträge aufweist. Dieses Gesetz betrifft ausschließlich Pachtverträge für die kommerzielle Fischerei oder „andere Fischerei, die für den Lebensunterhalt des Pächters von wesentlicher Bedeutung ist“.

Bei einem landwirtschaftlichen Pachtvertrag darf der Pächter die dem Grundstück zustehenden Fischereirechte nutzen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Illegales oder unerlaubtes Fischen wird der Polizei gemeldet.

Bei Verstoß gegen die örtlichen Vorschriften wird eine Inspektionsgebühr erhoben.

5000 SEK
• Fischen mit Netzen, die eine bestimmte Maximallänge überschreiten.

2000 SEK

• Verstoß gegen die maximale/minimale Fischlänge. (Gilt nicht für das Angeln)

• Überschreitung der Höchstfangmenge (kann je nach Anzahl bis zu 5000 betragen) (gilt nicht für das Angeln)

• Verstoß gegen die Aufbewahrungsfrist. (Gilt nicht für Phishing)

• Angeln innerhalb eines Schutzgebietes

• Verwendung nicht zugelassener Köder oder Lockmittel oder nicht zugelassener Anzahl von Ausrüstungsgegenständen

1000 SEK

• Verstoß gegen andere vom Verband aufgestellte Bestimmungen.

Wiederholte Verstöße führen zu einer Erhöhung der Inspektionsgebühr, maximal jedoch 5000 SEK.

In einigen Fällen kann es zu illegalem Fischfang kommen, z. B. zur Überschreitung der Höchstfangmenge.

Übersteigt der Fang die in den Vorschriften festgelegte Menge, verfällt die Angellizenz und ist ungültig; es handelt sich somit um illegales Fischen, da der Käufer der Angellizenz keine gültige Angellizenz besitzt.

Die Gebühr muss innerhalb von 30 Tagen bezahlt werden, andernfalls wird die Angelegenheit an ein Inkassobüro weitergeleitet.

Fischereiaufsicht

Die Aufgabe des Fischereiinspektors besteht darin, Verstöße zu verhindern und sicherzustellen, dass

Die geltenden Fischereiregeln werden eingehalten. Der Aufsichtsführende trägt einen gut sichtbaren Dienstausweis.

Für den Fischereiaufseher gelten folgende Regeln:

a) Regeln, Liste der Verkäufer von Angelscheinen und Ausweispapiere müssen mitgebracht werden

b) im Falle von Maßnahmen gegen illegale Fischerei, die die Beschlagnahme von Fanggeräten beinhalten, über

Diese werden jeweils an die Polizeibehörden in Gullspång, Mariestad, Kristinehamn, Degerfors und Laxå übergeben. Der Vorstand wird benachrichtigt

c) Der Verkauf von Angelscheinen im Zusammenhang mit der Fischereiaufsicht auf dem See darf nicht erfolgen

Die Funktionäre des Verbandes

Adresse:
Skagerrak FVO
c/o Johan Andersson, Vattenberg, 547 91 Gullspång

c/o Pia Hast, Varsundet, 548 92 Hova

Handelsregisternummer: 802600-9343

Bg 5510-8369

Vorgesetzte

Johan Andersson 073 3819442

Markus Broholm 070 3621419

Tobias Frandsen Gustafsson

Ansprechpartner:

Johan Andersson 073 3819442

Kenneth Skoog 070 5382584


2026-05-12 | https://www.ifiske.se/de/angelkarte-skagern.htm?rules=1017 | www.ifiske.se
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