Skagerns FVOF

  Skagerns FVOF

Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

20250330

Verband der Fischereischutzgebiete Skagerrak

www.skagern.com

Der Skagerrak

Angelregeln für die Öffentlichkeit

Zum Angeln mit Handgeräten (Angelrute, Angeln, Eisangeln usw.) von einem treibenden Boot oder einem anderen schwimmenden Fahrzeug aus ist ein Angelschein erforderlich.
(siehe Angelscheine für die Öffentlichkeit)

Im gesamten Skagerrak ist das Angeln mit dem Boot von der Küste aus erlaubt, mit Ausnahme der verbotenen Zonen der Flüsse Hovaån und Letälven.

Regeln für Käufer von Angelscheinen

• Hecht min./max. Maße, 50/75 cm
• Zander min./max. Größe 50/70 cm
• Barsch maximale Größe 38 cm
• Pro Angelschein und Tag dürfen maximal 10 Barsche behalten werden.
• Pro Angelschein und Tag dürfen maximal 2 Hechte behalten werden
• Pro Angelschein und Tag dürfen maximal 4 Zander behalten werden

Alle Fische, die freigelassen werden sollen, müssen unabhängig von ihrem Zustand wieder in den See zurückgesetzt werden.
Wenn der Fisch als so beschädigt eingestuft wird, dass er wahrscheinlich nicht überleben wird, sollte er vor dem Freilassen schnell getötet werden.

Angelscheine für die Öffentlichkeit
130:- für Tageskarte (24 Stunden)
450:- Wochenkarte (7 Tage)
950:- Jahreskarte (365 Tage)

Schleppangeln mit maximal 10 Ruten in einem Boot (Boot in Bewegung) (die Person, die beim Angeln eine Rute hält, muss über einen Angelschein verfügen).
Für Angelarten wie Spinnfischen, Angeln, Eisfischen, Vertikalfischen usw. muss jede Person, die fischt, über einen Angelschein verfügen.

Rudern, Elektro- oder Verbrennungsmotor ist erlaubt.

Kostenloser Angelschein mit Handgerät für Jugendliche bis 18 Jahre.
Die kostenlose Angelkarte muss anderen für das Skagerrak geltenden Regeln entsprechen.

Kostenlose Angelscheine müssen bei ifiske.se erworben werden.

Regeln für alle (Besitzer von Angelrechten und Käufer von Angelscheinen)

• Alle Forellen-/Lachsfänge müssen wieder freigelassen werden
(gilt nicht für Inhaber von Fischereirechten im Falle von z.B. Fischfang, aber hier gilt der gesunde Menschenverstand)

• Fangverbot für Zander vom 15. April bis 15. Juni. Dies soll die gesamte Laichzeit abdecken.
(kein Netzverbot und keine Freisetzungspflicht für Fischereiberechtigte, jedoch ist hier der gesunde Menschenverstand angesagt, d.h. man sollte in der Zeit auf Netzfischerei verzichten, damit sich der Zanderbestand optimal vermehrt)

• Jeder, der eine Angellizenz kauft, sollte seine Fänge an iFiske melden und jeder, der mit Netzen fischt, sollte seine Fänge pro Saison an skagernsfvof@gmail.com melden.

Dieser wird für jede Jahrestagung erstellt.

Das Netzfischen oder Krebsfischen ist nicht für die Öffentlichkeit vorgesehen, sondern dem Eigentümer oder Pächter der Fischereirechte vorbehalten.
Dem Erwerber einer Angellizenz ist ausschließlich das Angeln mit Handgeräten (einschließlich Schleppangeln) gestattet.

Ausfüllen eines Angelscheins

Der Name des Erwerbers der Angellizenz muss auf der Angellizenz erscheinen, die der Erwerber mit sich führen muss.

Als Adressinformation genügt der schwedische Wohnsitz oder das Land, aus dem der Käufer kommt. Dies dient der Verhinderung einer Übertragung.
Beim Kauf einer Angelkarte muss der Käufer nicht nach seinem Ausweis gefragt werden,

Dies erfolgt durch den Fischereiinspektor im Rahmen der Kontrollen am See.
Der Angelscheinkäufer entscheidet selbst, ab welchem Datum er mit dem Angeln beginnen möchte. Dieses Datum muss in der Zeile „Gültig ab…“ eingetragen werden.
und zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht geöffnet gelassen werden.

Verkäufer von Angelscheinen für die Öffentlichkeit:

https://www.ifiske.se/fiske-skagern.htm

Tourismusbüro Degerfors 69380 Degerfors, 0586-48160

Tourismusbüro Kristinehamn 68100 Kristinehamn, 0550-88187

Tourismusbüro Laxå 69592 Laxå, 0584-10920 (saisonal geöffnet)

Otterberget's Bad & Camp. 54891 Hova ,0506-33127 (15. April - 31. Oktober)

Skagerns Camp & Leisure 69030 Laxå, 0506-33040, (1. Mai – 30. September)

Ica Near / Torget 69370 Åtorp, 0586-730396

Ohlsson Sune Borgnäs 54892 Hova, 0506-34040

Ica Gullspång 54730 Gullspång, 0551-20003

Svedrins Garten Rudskoga 68196 Kristinehamn, 0706333431

Ingo/Lisas Kneipe Hova 54891 Hova, 0506-35440

Regeln für Inhaber von Fischereirechten

Angelschein
Für Inhaber von Fischereirechten: 50 SEK/Jahr, am einfachsten zu kaufen unter https://www.ifiske.se/fiske-skagern.htm

Rahmen der Aktivität :

a) die Satzung des Vereins und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung
b) das Gesetz über Fischereischutzgebiete (LOFO 1981:533)
c) Fischereigesetz (1993:787) Abschnitt 9 Das Angeln in privaten Gewässern ist Sache des Grundstückseigentümers.

Inhaber von Fischereirechten sind:

Eigentümer von Grundstücken mit Fischereirechten gemäß der Fischereirechtsliste des Vereins (ursprünglich untersucht und erstellt von Lantmäteriet).

Rechte des Fischereirechtsinhabers:

a) Fischereirechtsinhaber, die ihr Fischereirecht nutzen, müssen eine Fischereirechtsbescheinigung (vorzugsweise bei ifiske.se) „wie in der Satzung angegeben“ einholen.
b) Fischen mit Handgeräten und mobilen Fangnetzen/Netzen/Fallen/Krabbenkäfigen in eigenen Gewässern.
c) Fischen mit Krebsfallen in einer Entfernung von mindestens 1000 Metern vom Land und 500 Metern von den größeren Inseln (Falebuholmen, Bergsholmarna und Gullön).
d) Fischfang mit beweglichen Fanggeräten wie Kiemennetzen in anderen Gewässern,
mit einem Abstand von mindestens 200 Metern vom Land und 100 Metern von den größeren Inseln (Falebuholmen, Bergsholmarna und Gullön).
e) Das Recht zur Ausübung der Fischereitätigkeit im oben genannten Sinne gilt auch für den Ehegatten/Lebensgefährten und die Kinder des Fischereirechtsinhabers.
f) Angeln mit Handgeräten vom Boot aus auf anderen Gewässern vom Ufer aus und darüber hinaus.

Beachten Sie, dass die Fischerei gemeinschaftlich, über einen Gemeindeverband oder direkt gemäß dem Gesetz zur Verwaltung von Gemeindegebieten verwaltet werden kann.

Pflichten des Fischereirechtsinhabers

a) Ein Mitglied, das angeln möchte, muss einen Angelschein erwerben (gilt für alle Angelausübungen)
b) Fischfang mit Netzen, mindestens (13 Umdrehungen = 46 mm Stange, ausgenommen Kiemennetze), höchstens 120 m pro Fischereirecht
c) Werkzeuge und Geräte müssen mit einer individuellen Bezeichnung deutlich gekennzeichnet sein. Die Bezeichnung muss aus Name, Telefonnummer und Objektbezeichnung bestehen.
d) An beiden Enden des Netzes müssen Netze vorhanden sein und mit einer Flagge in einer sichtbaren Farbe gekennzeichnet sein. Der Abstand zwischen der Wasseroberfläche und der Flagge muss mindestens 1 Meter betragen, Doppelflagge im westlichen Sektor, Einzelflagge im östlichen Sektor
e) Fischereirechtsinhaber sind verpflichtet, auf Verlangen eines Fischereiinspektors einen Ausweis und Dokumente vorzulegen, die ihren Fischereirechtsbesitz belegen.

Schwimmhilfen:

Nicht für den Einsatz im Skagerrak zugelassen.

Regeln für den Krebsfang (gültig bis auf Widerruf während der fischereilichen Schutzmaßnahmen)

a) Das Krebsfischen ist nur für Fischereirechtsinhaber/-pächter gestattet
b) Freie Gangzahl
c) Die Krebsfangzeit gilt bis auf Weiteres ganzjährig
d) In anderen Gewässern verwendete Krebskäfige müssen vor der Verwendung im Skagerrak desinfiziert werden.
e) Der Flusskrebsfang ist nur in Angelgewässern zulässig, die zum eigenen Grundstück (ungeteiltes Gewässer) oder zum eigenen Grundstück (geteiltes Gewässer) gehören oder mindestens 1000 Meter vom Festland und 500 Meter von größeren Inseln entfernt sind.
(Falebuholmen, Bergsholmarna und Gullön).
f) Jedes Fanggerät muss mit Name, Telefonnummer und Grundstücksbezeichnung gekennzeichnet sein, an einer Kette angebrachte Krebsfallen müssen mit Netzseifen gekennzeichnet sein.
Einzelne Krebsteiche sollten deutlich gekennzeichnet sein, beispielsweise mit einem schwimmenden Ball in einer sichtbaren Farbe.

Das Angelgebiet erstreckt sich unterhalb des Kraftwerks in Letälven und über den gesamten Skagerrak bis zur Brücke vor dem Kraftwerk in Gullspång.

Regeln für Pächter von Fischereirechten
Ein Pachtvertrag muss unterzeichnet werden. (dreifach ausgefertigt: vom Fischereirechtsinhaber, vom Pächter und vom Fischereischutzgebietsverband). Bei gemeinschaftlichem Fischen müssen alle Partner damit einverstanden sein, dass ein Teil des Fischfangs verpachtet wird.

Es gibt zwei Arten von Pachtverträgen: landwirtschaftliche Pachtverträge und kommerzielle Fischereipachtverträge.

Landwirtschaftliche Pacht oder gewerbliche Fischereipacht. (Fischereigesetz § 16). Gewerbliche Fischereipachtverträge werden durch das Gesetz (1957:390) über Fischereipachtverträge geregelt, das ähnlich aufgebaut ist wie die Bestimmungen über landwirtschaftliche Pachtverträge. Dieses Gesetz betrifft ausschließlich Pachtverträge für gewerbliche Fischerei oder „andere Fischereitätigkeiten, die für den Lebensunterhalt des Pächters von wesentlicher Bedeutung sind“.

Bei einer landwirtschaftlichen Pacht darf der Pächter die zum Grundstück gehörenden Fischereirechte nutzen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Illegaler oder illegaler Fischfang wird der Polizei gemeldet.

Bei Verstößen gegen die örtlichen Vorschriften wird eine Inspektionsgebühr erhoben.

5000 SEK
• Fischen mit Netzen, die eine bestimmte Maximallänge überschreiten.

2000 SEK

• Verstoß gegen die maximale/minimale Fischlänge. (gilt nicht für das Angeln)

• Überschreitung der maximalen Fischanzahl (kann je nach Anzahl bis zu 5000:- betragen) (gilt nicht für das Angeln)

• Verletzung der Aufbewahrungsfrist. (gilt nicht für Phishing)

• Angeln in einem geschützten Gebiet

• Verwendung nicht zugelassener Köder oder Lockmittel oder einer nicht zugelassenen Anzahl von Ausrüstungsgegenständen

1000 SEK

• Verstoß gegen sonstige vom Verein aufgestellte Regelungen.

Bei wiederholten Verstößen erhöht sich die Prüfgebühr auf maximal 5.000 SEK.

In manchen Fällen kann es zu illegaler Fischerei kommen, z.B. bei Überschreitung der Höchstfischzahl.

Bei einem größeren Fang als in den Regeln angegeben, verfällt der Angelschein und wird ungültig. Es handelt sich somit um illegales Fischen, da der Angelscheinkäufer keinen Angelschein besitzt.

Die Gebühr muss innerhalb von 30 Tagen bezahlt werden, danach wird die Angelegenheit an das Inkassobüro weitergeleitet.

Fischereiaufsicht

Die Aufgabe des Fischereiinspektors besteht darin, Verstöße zu verhindern und sicherzustellen, dass

Die geltenden Fischereiregeln werden eingehalten. Der Aufsichtsführende trägt einen gut sichtbaren Dienstausweis.

Für den Fischereiaufseher gelten folgende Regeln:

a) Regeln, Liste der Angelscheinverkäufer und Ausweise müssen mitgebracht werden
b) Im Falle von Maßnahmen gegen illegale Fischerei, die die Beschlagnahmung von Fanggeräten beinhalten, werden diese den Polizeibehörden in Gullspång, Mariestad, Kristinehamn, Degerfors und Laxå übergeben. Der Vorstand wird benachrichtigt.
c) Der Verkauf von Angelscheinen im Rahmen der Fischereiaufsicht auf dem See darf nicht erfolgen

Die Funktionäre des Verbandes

Adresse:
Skagerrak FVO
c/o Johan Andersson, Vattenberg, 547 91 Gullspång
c/o Pia Hast, Varsundet, 548 92 Hova
Unternehmensregistrierungsnummer: 802600-9343

Bg 5510-8369

Vorgesetzte

Johan Andersson 073 3819442
Markus Broholm 070 3621419
Ingvar Andersson 073 4262003
Patrick Forsberg

Ansprechpartner:

Johan Andersson 073 3819442
Kenneth Skoog 070 5382584


2025-12-19 | https://www.ifiske.se/de/angelkarte-skagern.htm?rules=1017 | www.ifiske.se
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